"War Hilfeschrei"

Mann legte aus Liebeskummer Brände: 2 Jahre Haft

Österreich
03.04.2014 15:30
Weil er aus Liebeskummer zum Brandstifter wurde, ist ein 30-Jähriger am Donnerstagnachmittag in Wien zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Zudem wird der Mann in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der 30-Jährige hatte sich in eine Arbeitskollegin verliebt - als diese jedoch seine Avancen nicht erwiderte, legte der Wiener aus Frust Feuer. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Erst hatte der 30-Jährige aus Enttäuschung Wohnungstüren und Wände in seiner Wohnhausanlage in Brigittenau mit Senf, Ketchup, Kürbiskernöl und Likör verunstaltet. Ab Juli 2013 legte er dann mehrfach Feuer, nachdem er zunächst versucht hatte, seinen Kummer flaschenweise in Likör zu ertränken.

Er zündete einen Kinderwagen an, am 3. August legte er in einem Kellergeschoß Feuer. Am 28. August verursachte der Mann schließlich einen Großbrand, indem er neuerlich in denselben Keller einstieg und eine Kunststofffolie abfackelte. Drei Hausbewohner mussten daraufhin mit Rauchgasvergiftungen ins Spital gebracht werden.

30-Jähriger: War ein "Hilfeschrei"
Vor Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer bezeichnete der 30-Jährige seine Handlungen als "Hilfeschrei". Das Verfahren musste im Februar vertagt werden, weil das Gericht mit einem psychiatrischen Gutachten die Zurechnungsfähigkeit des 30-Jährigen abklären wollte.

Laut Dantendorfer ist der Wiener als schuldfähig einzustufen, doch habe er einen unterdurchschnittlichen Intelligenzquotienten von 53. Der durchschnittliche IQ in Österreich liegt bei 90 bis 110. "Idiotie beginnt bei 50", so Dantendorfer, der Angeklagte liege somit an der Grenze. "Das heißt aber nicht, dass er nicht weiß, was richtig oder falsch ist", so Dantendorfer.

Psychiater empfahl professionelle Hilfe nach Entlassung
Der Gerichtspsychiater empfahl dringend, dem Mann nach der Entlassung professionelle Hilfe in Form einer betreuten WG, einer fachärztlichen psychiatrischen medizinischen Betreuung, Psychotherapie, Sozialarbeit sowie Bewährungshilfe zukommen zu lassen. "Die Rückfallrate bei Brandstiftern liegt bei zwei Prozent", so Dantendorfer. "Das klingt wenig, ist aber um 10.000 Mal höher als bei mir oder bei Ihnen", sagte der Gutachter und deutete dabei auf den Schöffengerichtsvorsitzenden Filip Trebuch.

Der Angeklagte und sein Anwalt erbaten sich nach der Urteilsverkündung drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Sachschaden von mindestens 415.000 Euro
Erschwerend wurde das Zusammentreffen von mehreren Verbrechen gewertet. Mildernd war der bisher ordentliche Lebenswandel des 30-Jährigen, sein reumütiges Geständnis und dass es bei den Taten teilweise beim Versuch geblieben war. Den Privatbeteiligten wurde ein Beitrag von mehr als 128.000 Euro zugesprochen. Insgesamt richtete der 30-Jährige laut Staatsanwältin einen Sachschaden von mindestens 415.000 Euro an.

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