In Wohnung gesperrt

Mann begrapschte Schüler: Dreieinhalb Jahre Haft

Österreich
28.03.2014 15:00
Weil er einen Jugendlichen im August des Vorjahres für eine Nacht in seine Wohnung im Wiener Bezirk Leopoldstadt gesperrt und dort begrapscht hatte, ist ein 30-jähriger Mann am Freitag am Wiener Straflandesgericht zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem wurde er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Kennengelernt hatte der 30-Jährige den Schüler im Juli 2013 beim Baden auf der Donauinsel, als dieser noch 13 war. Laut Anklage trafen die beiden einander am 6. August erneut, wo der Beschuldigte den Teenager dazu überredete, mit ihm in seine Wohnung in der Leopoldstadt mitzukommen, um auf der Playstation zu spielen. Gegen 19 Uhr wollte das spätere Opfer dann nach Hause. Doch der 30-Jährige soll die Wohnungstür verriegelt, den Burschen ins Schlafzimmer gezerrt und ihm sein Handy abgenommen haben. Dieses drehte er laut Staatsanwältin ab.

Opfer: "Flüssigkeit brannte so im Hals"
Der Bub bat in weiterer Folge um ein Glas Wasser, stattdessen verabreichte der Angeklagte dem Schüler jedoch ein halbes Glas Wodka: "Die Flüssigkeit brannte so im Hals", schilderte das Opfer in der kontradiktorischen Einvernahme. Dem Burschen wurde übel, er musste sich mehrfach übergeben und schlief wenig später ein. Daraufhin kam es laut Anklage zu den sexuellen Übergriffen. Erst am nächsten Tag, gegen 11 Uhr, gelang dem Opfer die Flucht. Der Angeklagte hatte zuvor die Wohnung verlassen, jedoch auf das Absperren der Wohnungstür vergessen.

Die Mutter des Schülers hatte noch am Abend seines Verschwindens Alarm geschlagen. "Er ist sehr verlässlich", sagte sie über ihren Sohn. Wenn er sich auch nur um fünf Minuten verspätete, habe er Bescheid gegeben. Das Handy habe er nie ausgeschaltet, deshalb habe sie gleich gewusst, dass etwas nicht stimme. Es folgten Suchaktionen auf der Donauinsel bis spät in die Nacht. Eltern von Freunden ihres Sohnes hatten sogar die Mobilnummer des Angeklagten und riefen ihn an. Der Bursche sei nicht bei ihm, habe er gesagt und sogar angeboten, bei der Suche zu helfen.

Angeklagter bestritt Taten bis zuletzt
Bis zuletzt bekannte sich der Angeklagte, der seit 2003 wiederholt vor Gericht gestanden war und sich bereits mehrfach einer Therapie unterziehen sollte, nicht schuldig. Er sei in der fraglichen Nacht gar nicht in Wien, sondern in Salzburg gewesen, erklärte er. Zeugen gaben allerdings an, dass er erst am späten Nachmittag des 7. August sicher in Salzburg gewesen sei.

Dass ihn laut Staatsanwältin - abgesehen von der "absolut glaubwürdigen" Aussage des Teenagers - auch Sachindizien massiv belasten, ließ ihn ungerührt. In der Unterhose sowie im Intimbereich des Schülers wurde die DNA des Beschuldigten gefunden, auch fanden die Ermittler Erbrochenes in der Wohnung, das von dem Opfer stammte. Die Erklärung des 30-Jährigen für die bei ihm gefundenen Indizien: Der Bursche habe sich bereits eine Woche zuvor in seiner Wohnung übergeben und eine Playstation besitze er gar nicht. Wie seine DNA in dessen Bade- bzw. Unterhose gekommen sei, wusste der Beschuldigte nicht zu erklären.

Gerichtspsychiater: "30-Jähriger potenziell gefährlich"
Der 30-Jährige sei gefährlich, erklärte die Staatsanwältin und beantragte daher seine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Zur selben Einschätzung gelangte auch Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer. Dieser schätzte den Angeklagten als potenziell gefährlich ein und wies auf dessen durchdachtes Vorgehen hin. Er befürwortete daher die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Die Richterin bezeichnete die Aussagen des Opfers als sehr glaubwürdig, dieses habe sich eher noch zurückgehalten. Außerdem seien die Angaben des Burschen objektivierbar gewesen. Unklar blieb für das Gericht lediglich, ob der Angeklagte den Jugendlichen mit Wodka oder einer anderen Flüssigkeit betäubte. Dem Beschuldigten bescheinigte die Richterin hingegen "eine Tendenz, dass die Wahrheitsliebe nicht an vorderster Stelle steht". Die Einweisung habe wegen des "schlüssigen und ausführlichen" Gutachtens von Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer erfolgen müssen, der den 30-Jährigen eine geistig-seelische Abartigkeit höheren Grades attestiert und laut Richterin auch eine überzeugende Gefährlichkeitsprognose erstellt hatte.

Detail am Rande: Bereits zu Beginn der Verhandlung hatte der Angeklagte die Öffentlichkeit vom Prozess ausschließen lassen wollen. "Weil Vertreter der Medien da sind, damit das nicht so schnell nach außen dringt", begründete er seinen Antrag. Der Senat lehnte das Ansinnen nach kurzer Beratung ab.

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