Spitzname "Grapschi"

Mädchen missbraucht: Ex-Jugendtrainer verurteilt

Österreich
16.06.2014 17:59
Ein ehemaliger Trainer einer oberösterreichischen Fußball-Jugendmannschaft ist am Montag wegen des Missbrauchs dreier Mädchen im Alter von neun, zehn und 13 Jahren am Landesgericht Ried zu drei Jahren Haft - zwei davon auf Bewährung - verurteilt worden. Wie der Staatsanwalt im Gerichtssaal sagte, soll der Pensionist in seinem Heimatort bereits den Spitznamen "Grapschi" gehabt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mann verging sich im Zeitraum von Juni 2013 bis Februar 2014 an den drei Mädchen. Das letzte Opfer nahm er im Auto mit und missbrauchte es bei der Gelegenheit, so die Anklage. Das Mädchen erzählte zu Hause davon, seine Eltern erstatteten sofort Anzeige. Daraufhin wurde der Trainer festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft. Ein Gutachten attestierte der Schülerin eine posttraumatische Belastungsstörung.

Im Laufe der Ermittlungen wurden dann noch zwei weitere Opfer bekannt. Die Staatsanwaltschaft erhob schließlich Anklage und warf dem 61-Jährigen sexuellen, schweren sexuellen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses vor. Der Angeklagte, der unbescholten ist, zeigte sich teilweise geständig. Er gab Übergriffe zu, den schweren sexuellen Missbrauch stritt er allerdings ab. Der Pensionist hat bereits insgesamt 4.500 Euro an die Opfer bezahlt, weitere Forderungen sind noch offen.

Angeklagter: "Ich kann mich nur entschuldigen"
Der Angeklagte zeigte sich im Prozess reumütig: "Ich kann mich nur entschuldigen für etwas, das nicht entschuldbar ist", sagte er im Gerichtssaal. Der Verteidiger wies darauf hin, dass sein Mandant seit Jahren ehrenamtlich tätig gewesen sei, sich als Jugendtrainer sehr engagiert habe und ihm einfach nicht bewusst gewesen sein dürfte, was er bei den Mädchen angerichtet habe.

Ein Gutachten bescheinigte dem Mann volle Zurechnungsfähigkeit. Er sei zurückhaltend und unauffällig. Der Angeklagte hat bereits mit einer Therapie begonnen und betonte, er wolle diese auch fortsetzen.

Gericht sah Reihe von Milderungsgründen
Der Strafrahmen lag aufgrund der posttraumatische Belastungsstörung eines Opfers bei fünf bis 15 Jahren. Das Gericht sah allerdings eine ganze Reihe von Milderungsgründen - Unbescholtenheit, Schadenswiedergutmachung, ein Geständnis und Reue - und entschied sich daher für eine außerordentliche Strafmilderung. Es verurteilte den Mann zu einem Jahr unbedingt und zwei Jahre auf Bewährung. An die Bewährung sind allerdings Auflagen geknüpft: Der Pensionist muss eine Therapie machen und Bewährungshilfe in Anspruch nehmen.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele