Besitzer erschossen

Lüge der Freundin trieb Mann zu Mord auf Reiterhof

Österreich
17.11.2016 14:15

Nach dem Mord an einem Reiterhofbesitzer im deutschen Leipzig und dem Suizid des aus Oberösterreich stammenden Täters hat die Staatsanwaltschaft einen Abschlussbericht vorgelegt. Demnach bestand das Motiv darin, dass die Lebensgefährtin des Täters diesem erzählt hatte, das spätere Opfer habe sie um eine Erbschaft gebracht. Das stimme jedoch nicht, die Frau sei mit dem Getöteten auch in keinerlei Beziehung gestanden.

Der 50-jährige Oberösterreicher hatte den 52-jährigen Pferdehofbesitzer am 3. Dezember des Vorjahres auf dessen Anwesen in Leipzig-Knauthain erschossen. Noch am selben Tag hinterlegte er bei der Staatsanwaltschaft Leipzig einen verschlossenen Umschlag, in dem sich neben einem Fahrzeugschlüssel auch sein Reisepass sowie ein Brief inklusive Geständnis befanden. So kamen die Ermittler auf seine Spur und zu der Überzeugung, dass er der Täter ist.

Eine groß angelegt Fahndung blieb erfolglos. Mehrere Wochen nach dem Mord wurde der Oberösterreicher erschossen im Cospudener See gefunden. Er hatte sich selbst das Leben genommen. Auch die Tatwaffen wurden auf dem Areal sichergestellt. Der Fall war damit geklärt, das Motiv blieb aber weiterhin offen. Es wurde über eine Dreiecksgeschichte oder einen Erbschaftsstreit spekuliert.

Nun stellte sich heraus, dass die Lebensgefährtin des Oberösterreichers ihm erzählt hatte, dass sie ein Grundstück im Wert von mehreren Millionen Euro geerbt habe. Der Reiterhofbesitzer sei dafür mitverantwortlich, dass sie nicht über das Geld verfügen könne. Das dürfte den 50-Jährigen zu der Tat getrieben haben.

Frau hatte nie Erbschaft gemacht
Mittlerweile steht aber fest, dass seine Lebensgefährtin nie eine Erbschaft gemacht hat und auch kein Bezug zwischen ihr und dem Reiterhofbesitzer bestand, ebenso wenig wie zwischen Täter und Opfer, heißt es in dem Papier der Staatsanwaltschaft Leipzig. Weitere Ermittlungen gibt es nicht: Es würden zu wenige Anhaltspunkte für eine strafrechtlich relevante Tatbeteiligung anderer Personen existieren, die die Einleitung eines Verfahrens rechtfertigen würden, so die Anklagebehörde.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele