Kulterer hatte bereits in der vergangenen Woche während einer Verhandlung "Fehler" eingeräumt. Ein Schuldgeständnis im Sinne der Anklage hatte er dabei jedoch noch nicht abgelegt. "In seinem Schreiben hat Herr Kulterer nun gestanden, dass er durch die Geheimhaltung der Put-Optionen (Verkaufsoptionen, Anm.) zu den Vorzugsaktien seine Befugnisse missbraucht hat", bestätigte Rechtsanwalt Ferdinand Lanker am Dienstag.
Die Hypo hätte nach den 2006 aufgeflogenen Swap-Verlusten aus dem Jahr 2004 dringend Eigenmittel benötigt und ein Problem mit der "substanziellen Unterschreitung der gesetzlich geforderten Eigenmittelquote" gehabt, so Lanker. Dadurch habe man am internationalen Markt keine Eigenmittel zu vernünftigen Konditionen besorgen können, in Folge sei der Weg der Ausgabe von Vorzugsaktien gewählt worden.
Da sich die Vorzugsaktien wegen der Swap-Affäre als schwer verkäuflich herausstellten, sei überlegt worden, die Kaufattraktivität durch Put-Optionen zu erhöhen. Bei diesen Put-Optionen und deren Geheimhaltung habe sich Kulterer "fachlich auf die juristische Expertise" von Alexander Klaus, damals Anwalt der Hypo, verlassen. Zudem habe auch Notar Reinhard Kern keinen Hinweis geliefert, dass diese Vorgangsweise unzulässig sei, sonst hätte Kulterer diesen Weg nicht weiter beschritten, so der Inhalt des Geständnisses.
Kulterer-Anwalt: "Er bereut das zutiefst"
Trotz seiner bestehenden Zweifel über die dauerhafte Verfügbarkeit des Kapitals habe Kulterer das Risiko der Ausgabe von Vorzugsaktien mit Put-Optionen und deren Geheimhaltung in Kauf genommen, dadurch allerdings seine Befugnisse missbraucht. "Er bereut das zutiefst", erklärte Lanker. Kulterer habe auch die Fachbereiche und die Wirtschaftsprüfer davon nicht verständigt und auch nach seinem Wechsel in den Aufsichtsrat nicht mehr darauf reagiert und den neuen Vorstand nicht informiert.
"Mein Mandant hat in seinem Geständnis aber auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er der Bank niemals bewussten Schaden zufügen wollte, sondern nur das Wohl der Bank in einer schwierigen Situation im Auge hatte, dabei aber zu weit gegangen ist. Zudem ist es erwiesen, dass er sich persönlich nie bereichert hat", erklärte Lanker. Ob der Bank überhaupt ein Schaden entstanden sei, werde im restlichen Verfahren noch geklärt werden.
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