Jäger vs. Züchter

Ktn: Kurioser Rechtsstreit um getötete Brieftauben

Österreich
04.01.2014 14:39
Ein kurioser, bereits seit etwa neun Jahren laufender Rechtsstreit aus Kärnten könnte demnächst den Verfassungsgerichtshof beschäftigen. Es geht um Brieftauben, die von Wanderfalken im Bezirk Völkermarkt getötet worden sein sollen. Laut Kärntner Jagdgesetz haften die Jäger für von Wildtieren getötete Haustiere. Die Jäger wurden zu 2.500 Euro Schadensersatz verurteilt.

Wie der ORF am Samstag berichtete, ist der betroffene Taubenzüchter mittlerweile verstorben, seine Witwe führt das Verfahren durch die Instanzen fort - doch nicht um des Geldes willen, wie die Frau beteuerte, sondern im Andenken an ihren verstorbenen Mann.

Insgesamt 2.500 Euro Schadensersatz für fünf Tauben
So berichtete die Witwe, in deren Haus bzw. auf deren Dachboden jahrelang an die 130 preisgekrönten Tauben lebten, dass immer wieder Vögel verschwunden seien. Die Täter waren rasch ausgemacht - so sollen Wanderfalken, teils sogar in unmittelbarer Nähe des Wohnhauses, Jagd auf die Tauben gemacht und die Tiere getötet haben. Bei einigen wenigen Fällen gab es auch Augenzeugen, die Vorkommnisse wurden zur Anzeige gebracht.

Der Fall beschäftigte in der Folge die Gerichte. Diese stellten fest, dass es sich bei den Tauben um Haustiere handelt. Greift ein Wildtier ein Haustier an und tötet es, haften die Jäger, wie das Kärntner Jagdgesetz besagt. Für fünf der getöteten Tauben bekam die Familie schließlich Schadensersatz in der Höhe von 500 Euro pro Vogel zugesprochen.

"Halten Bestimmung für verfassungswidrig"
Gegen diesen Gerichtsentscheid will die Jägerschaft nun jedoch vorgehen. Mit dem Gang zum Verfassungsgerichtshof soll das Jagdgesetz gekippt werden. "Kärnten ist das einzige Bundesland, in dem Jagdausübungsberechtigte für Schäden haften, die ganzjährig geschonte Wildtiere - wie der Falke - an Haustieren verursachen. Diese Bestimmung halten wir für verfassungswidrig", bezog Freydis Burgstaller-Gradenegger, Geschäftsführerin der Kärntner Jägerschaft, gegenüber dem ORF klar Stellung.

"Es zeigt ja auch der gegenständliche Fall, wie überzogen diese Schadensersatzregelung ist. Denn letztendlich wird der Jäger dafür zur Verantwortung gezogen, dass der Falke nicht zwischen gezüchteter und wild lebender Taube beim Beutemachen unterscheiden kann."

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele