Toter Rekrut in NÖ

Kommission entlastet Heer: Vorwürfe “haltlos”

Österreich
01.09.2017 13:59

Anonyme Vorwürfe nach dem Tod eines Gardesoldaten nach einem Marsch am 3. August in Niederösterreich, wonach Vorgesetzte Klagen von Rekruten ignoriert hätten, entbehren jeglicher Grundlage. Zu diesem Urteil ist die interne Kommission nach Befragungen gekommen. Teile eines vorläufigen Berichts wurden am Freitag veröffentlicht.

Begleitende Maßnahmen - wie Adjustierungserleichterungen, keinerlei Zeitlimit, Ausrichtung des Marschtempos nach dem Langsamsten, Marschpausen, ausreichende Versorgung mit Flüssigkeit oder Abnahme der Ausrüstung - wurden "ebenso umfassend, zeitgerecht und richtig angewendet" wie die Rettungskette und "alle getroffenen Maßnahmen der Sanitätsversorgung", urteilte die Sonderkommission. Auch bei der Alarmierung des Notfallsanitäters sowie des Notarztes habe es keine Verfehlungen gegeben.

Überhitzung des Körpers und akuter Infekt
Der 19-jährige Soldat der Garde war nach einem Fußmarsch in Horn gestorben. Todesursache war laut vorläufigem Obduktionsergebnis eine Überhitzung des Körpers. Bei einer Blutuntersuchung des Verstorbenen wurde außerdem ein akuter Infekt festgestellt, der zu einer Sepsis geführt hatte.

Das Heer hatte zur Untersuchung des Todes des Rekruten sowohl eine Untersuchungs- als auch eine Sonderkommission eingesetzt. Die Kommission unter der Leitung von Brigadier Hans Rathgeb, Präsident des Landesgerichtes Salzburg, befragte dazu die am Marsch sowie an der Rettungskette unmittelbar beteiligten Personen sowie die verantwortlichen Kommandanten aller Ebenen "niederschriftlich", wie es hieß. Erste Ergebnisse wurden am Dienstag vorgelegt, wie das Ministerium am Freitag bekannt gab.

Medizinisches Gutachten noch ausständig
Weitere Erhebungen sind noch im Gange, zudem werden sämtliche Ergebnisse in einem Abschlussbericht zusammengefasst, der allerdings noch aussteht, da das medizinische Sachverständigengutachten noch nicht vorliegt, hieß es. Die Staatsanwaltschaft Krems ermittelt wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen gegen unbekannt. Die Erhebungen laufen noch weiter, sagte Sprecher Franz Hütter am Freitag.

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