Gleich zu Beginn der Verhandlung legte Rechtsanwalt Walter Engler - er vertritt den früheren Aliyev-Sicherheitschef Vadim Koshlyak - ein Schreiben aus dem Jänner 2012 vor. Dieses stammt seinen Angaben nach aus der Kanzlei des Opferanwaltes Gabriel Lansky und war an eine der Witwen der getöteten Banker gerichtet. Angeblich werden darin auch Gespräche zwischen einem Vertreter der Lansky-Kanzlei mit der Staatsanwältin geschildert. Eine heikle Zeit, denn damals vernahm die Anklägerin über Internet 80 Zeugen in Kasachstan.
Da der Verteidiger keine genauen Angaben zur Herkunft des Papiers machen konnte, wollte Richter Böhm dieses nicht zum Akt nehmen. Worum es darin geht, schildert Anwalt Ainedter am Rande des Prozesses im Interview: "In dem Papier finden sich Sätze wie: 'Beeindruckend ist insbesondere, dass uns die Staatsanwältin, um nicht den Anschein der Parteilichkeit zu erwecken, auf dezente Art und Weise zu verstehen gibt, worauf die Zeugen zu achten haben, um sich nicht den Angriffen der Verteidigung aussetzen zu müssen.'"
"Die Äußerungen sind so nie gefallen"
Rechtsanwalt Ainedter liefert dann ein weiteres Zitat aus dem Bericht: "Übrigens hat uns die Staatsanwältin mitgeteilt, dass keiner der Zeugen, sollten sie mit uns als Opfervertreter jemals Kontakt gehabt haben, dies in der Vernehmung erzählen sollte, da dies - so wie sie sagte - der Glaubwürdigkeit nicht dienlich ist und sie dann gezwungen wäre, dies auch zu werten, was es jedenfalls zu vermeiden gilt.'" Für Ainedter besteht jedenfalls Handlungsbedarf. Er sagt: "Bei allem Verständnis für das Anwaltsgeheimnis ist zu beachten, dass nicht so interessant ist, wo Unterlagen herkommen, sondern ob sie wahr sind."
Nina Bussek, die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, erklärt: "Die Äußerungen sind so nie gefallen." Das betont auch Anwalt Lansky und bestreitet, dass es so ein Schreiben in seinen Akten gibt. Er verweist auf "viele Fälschungen, die in diesem Fall kursieren", und auf einen "Ex-Mitarbeiter, der Daten gestohlen hat."
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