Causa Buwog-Razzia

Klage gegen Republik: Grasser blitzt endgültig ab

Österreich
22.03.2014 07:55
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist mit seiner Klage auf Amtshaftung der Republik Österreich wegen der Bekanntgabe einer Razzia bei ihm endgültig abgeblitzt. Grasser hatte geklagt, weil die Staatsanwaltschaft Wien im Mai 2011 die Öffentlichkeit per Aussendung über Hausdurchsuchungen in der Causa Buwog informiert hatte. Nach dem Erstgericht hat auch das Oberlandesgericht Wien gegen ihn entschieden, berichtet der "Standard" in seiner Wochenendausgabe.

Grasser argumentierte, er sei durch die Berichterstattung, die aus der Veröffentlichung resultierte, in seinem beruflichen Fortkommen geschädigt. Die Richterin am Landesgericht Wien sah kein Verschulden der Staatsanwaltschaft, Grasser verlor das Verfahren.

OLG sieht keine grobe Fahrlässigkeit der Staatsanwaltschaft
Dagegen berief er beim OLG, wo er jedoch ebenfalls abblitzte. Das Gericht sah zwar ein Verschulden des Pressesprechers, da mit der Aussendung Grassers Interessen verletzt worden seien. Aber: Grasser hat künftigen Schaden ("entgangenen Gewinn") geltend gemacht - und für den haftet der Verursacher nur bei grober Fahrlässigkeit.

"Diesen schweren Grad des Verschuldens hat das OLG verneint", sagte ein Sprecher zum "Standard". Grasser hat das bereits Ende des Vorjahres ergangene Urteil nicht angefochten, es ist somit rechtskräftig.

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