Nach Millionenbetrug

Kindergeld: Beamte wollen weiter Standard-Prüfung

Österreich
31.05.2017 06:00

Nachdem nun auch in Deutschland der Verdacht auf einen Millionenbetrug mit der Kinderbeihilfe für im EU-Ausland lebende Kinder aufgekommen ist, hat krone.at bei den heimischen Behörden nachgefragt. Doch dort betont man, dass es sich bei den Prüfungsverfahren nun einmal um standardisierte Vorgänge handle. Man hat offenbar keineswegs vor, etwas daran zu ändern.

In Österreich wird die Gültigkeit des Anspruchs auf Familiengeld beim erstmaligen Antrag durch die Finanzämter geprüft. "Dabei handelt es sich um einen standardisierten Vorgang", erklärt Johannes Pasquali vom Finanzministerium gegenüber krone.at. Die Behörde schicke Formulare "mit den nötigen Fragen" an die jeweiligen Staaten.

Örtliche Behörden in der Pflicht
Die eigentliche Prüfung obliege dann dem jeweiligen Staat, in dem die Kinder leben. Eventueller Missbrauch würde daher erst ans Tageslicht kommen, wenn die örtlichen Behörden darauf reagieren. Zuständig für den Vollzug ist dann das Finanzministerium in Österreich. Dort gibt es derzeit keine Ermittlungen wegen missbräuchlich bezogener Gelder: "Da die Anspruchsvoraussetzungen jedes Familienbeihilfe-Falls einzeln geprüft werden, gibt es in Österreich keine aktuellen Ermittlungen", hieß es am Dienstag gegenüber krone.at.

Aus den Informationen des Heimatstaates muss dann festgestellt werden, ob beispielsweise bereits ausländische Familienleistungen bezogen werden oder ob die Mutter bereits im Heimatland beschäftigt ist. Derzeit arbeite man EU-weit allerdings an einem digitalisierten Verständigungsverfahren, um zumindest die jetzigen Papierformulare abzulösen.

272,5 Millionen Euro gingen ins Ausland
Im Vorjahr gab Österreich in Summe 272,5 Millionen Euro für Familienleistungen für im Ausland lebende Kinder aus - das umfasst Familienbeihilfe, Differenzzahlungen und Kinderabsetzbetrag. Für 32.849 Kinder bestand ein Anspruch auf volle Familienbeihilfe, für rund 99.000 Kinder wurde eine Differenzzahlung geleistet.

Auch in Sachen Mindestsicherung wurden zuletzt Rufe nach verstärkten Kontrollen lauter. Die Zahl der Mindestsicherungsbezieher aus dem EU-Ausland war laut einem Rechnungshofbericht von 2010 bis 2015 um 191 Prozent gestiegen - eine Verdreifachung in nur fünf Jahren. Besonders starke Anstiege fanden die Rechnungshofprüfer bei den Mindestsicherungsbeziehern aus Bulgarien (plus 569 Prozent), Ungarn (plus 278 Prozent) und Rumänien (plus 272 Prozent).

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