Fehlt doch bei ELGA

Keine Prüfung auf Wechselwirkung bei Medikamenten

Österreich
28.02.2014 12:27
Eines der Hauptargumente für die E-Medikation in der elektronischen Gesundheitsakte ist der Schutz der Patienten vor gefährlichen Wechselwirkungen. Umso auffälliger ist, dass die zentrale und automatische Wechselwirkungsprüfung aus dem System gestrichen wurde, wie aus dem jüngst erschienen "ELGA-Handbuch" hervorgeht. Der Grund: Die Prüfung habe beim Pilotversuch nicht funktioniert, heißt es aus dem Gesundheitsministerium.

"Das war eines der Hauptprobleme beim Pilot", sagte Clemens Martin-Auer, Sektionschef im Gesundheitsministerium und einer der Verfasser des "ELGA-Handbuchs" am Freitag. Es gab zu viele Fehlermeldungen, teilweise war das System auch nicht sensibel genug. Derzeit gebe es kein wissenschaftlich fundiertes und ausgereiftes System, das man generell verwenden könne, so Auer. Die Lösung ist nun eine ganz und gar nicht elektronische: Die Prüfung auf Wechselwirkungen soll wie auch heute "in den Köpfen der ELGA-GDA (Gesundheitsdiensteanbieter, Anm.)" stattfinden, heißt es im Handbuch lapidar.

Ministerium: "System wird dadurch nicht obsolet"
Dass dadurch das ganze System obsolet werden könnte, ließ Auer nicht gelten. Schließlich bekämen die Ärzte erst durch die E-Medikation einen Überblick, was die Patienten bereits einnehmen oder von einem anderen Arzt verschrieben bekommen haben. Und, so Auer, aber auch die Chefin der ELGA-Gmbh, Susanne Herbek: Die meisten Praxen verwenden bereits heute elektronische Wechselwirkungssysteme, und genau mit diesen habe sich das zentrale System nicht vertragen und widersprüchliche Meldungen geliefert. Die Kritik sei daher vor allem von den Ärzten gekommen.

Ab 2015 soll die E-Medikation in öffentlichen Krankenhäusern, ab Mitte 2016 in Apotheken und Arztpraxen zur Verfügung stehen. Ärzte und Pharmazeuten sollen dann auf einen Blick sehen, welche Medikamente einem Patienten verschrieben wurden bzw. was er sich selbst in der Apotheke besorgt hat. Einen automatischen Alarm, wenn zwei Mittel in ihrem Zusammenwirken unangenehme oder gar lebensgefährliche Effekte haben, wird es - anders als im 2011 durchgeführten Pilotversuch - jedoch nicht geben.

Automatische Prüfung fehlt bereits im Gesetz
Allerdings ist dieses Prüfsystem schon in der im November 2012 beschlossenen Rechtsgrundlage der ELGA nicht mehr erhalten. Öffentlich kommuniziert wurde dieser Umstand jedoch nicht. Veröffentlicht wurde lediglich der Evaluierungsbericht zum Pilotversuch, in dem diverse Änderungen für den Regelbetrieb vorgeschlagen worden waren.

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