SPÖ-Vorstoß:

Kein Sitzenbleiben in den ersten drei Schulstufen

Österreich
17.02.2016 16:22

Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) will im Zuge einer Bildungsreform in den ersten drei Volksschulklassen das Sitzenbleiben nur auf freiwilliger Basis zulassen. Die Ziffernnoten sollen durch schriftliche Semester- bzw. Jahresinformationen ersetzt werden, sieht ein der ÖVP übermittelter Gesetzesentwurf vor. Eltern können aber weiter eine herkömmliche Beurteilung verlangen.

Diese Regelung würde die mehr als 2000 Schulversuche zur alternativen Leistungsbeurteilung vereinheitlichen, ausweiten und ins Regelschulwesen überführen. Bis zur dritten Klasse der Volksschule soll damit "ein umfassendes Informationssystem an die Stelle der Leistungsbeurteilung in Form von Noten treten", heißt es in den Erläuterungen. Bei vielen der derzeitigen Schulversuche sind alternative Leistungsbeurteilungen nur in der ersten oder in den ersten beiden Klassen vorgesehen.

Nur noch freiwilliges Wiederholen einer Klasse
Das neue System bringe es mit sich, "dass Kinder der ersten bis zur dritten Schulstufe jedenfalls zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe, also bis in die vierte Klasse, berechtigt sind". Sitzenbleiben soll es nur in Ausnahmefällen geben - nämlich in Form des freiwilligen Wiederholens einer Schulstufe. Dies sei aber "im Hinblick auf das Ziel der österreichischen Schule, nämlich die Kinder und Jugendlichen in kürzestmöglicher Zeit zu höchstmöglicher Bildung hinzuführen, äußerst restriktiv zu handhaben". Das gilt auch für jene Schüler, für die die Eltern Ziffernnoten beantragen - auch sie dürfen trotz "Nicht Genügend" bis in die vierte Klasse aufsteigen.

Derzeit fallen jedes Jahr rund 1600 Kinder an den Volksschulen durch - das sind etwa 0,5 Prozent. Zuletzt für Aufregung sorgte der Fall von neun Volksschulkindern, die in der dritten Klasse der Volksschule Groß-Siegharts in Niederösterreich im Vorjahr durchgefallen waren.

Weiters würde der Reformvorschlag die Eltern verpflichten, im Zuge der Schülereinschreibung in die Volksschule alle Unterlagen, Erhebungen und Förderergebnisse aus dem Kindergarten vorzulegen. So sollen umgehend Fördermaßnahmen veranlasst werden können. Die 2006 um vier Monate an den Jahresanfang vorverlegte Frist für die Schuleinschreibung, um den Sprachstand der Kinder an den Schulen festzustellen, könnte so wieder nach hinten verlegt werden und einen Monat vor den Sommerferien enden.

Auch Änderungen bei Ganztagsschulen geplant
Änderungen soll es auch an ganztägigen Schulformen geben: Dort soll das Mittagessen nicht mehr verpflichtend sein. Wer eine Ganztagsschule besucht, soll also nicht unbedingt dort auch essen müssen. Außerdem soll der Besuch einer verschränkten ganztägigen Schule nun auch als Grund gelten, den Schulsprengel ohne Zustimmung des Schulerhalters wechseln zu dürfen.

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