Bereits wieder frei

Kein Mordkomplott: Bedingte Haft für Ex-Polizist

Österreich
09.07.2014 19:30
Weil er einen Auftragskiller besorgen sollte, um einen Wiener Unternehmer mundtot zu machen, ist am Mittwoch ein ukrainischer Ex-Polizist vor Gericht gestanden. Der Mann wurde am Abend jedoch nicht im Sinne der Anklage schuldig gesprochen, sondern zu vier Monaten bedingter Haft wegen versuchter Anstiftung zur Körperverletzung verurteilt. Der 38-Jährige wurde noch am Mittwoch enthaftet, er war bereits ein Jahr lang in U-Haft gesessen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Vorgänge liegen zehn Jahre zurück und sind recht versponnen. Denn in das Komplott waren mehrere Männer involviert, die teilweise bis heute nicht ausgeforscht werden konnten - auch aufgrund der derzeitigen politischen Lage in der Ukraine. Die Anklage war davon ausgegangen, dass der 38 Jahre alte Ex-Polizist einen Auftragskiller hätte besorgen sollen, um einen Wiener Unternehmer zum Schweigen zu bringen. Der Mann hatte seinem Chef, dem Besitzer einer russisch-ukrainischen Import-Export-Firma, gedroht, ihn wegen Steuerdelikten anzuzeigen.

Zahlreiche offene Fragen
Um das zu verhindern, soll der Angeklagte im August 2004 in der ostukrainischen Metropole Donezk einen Killer gesucht haben, der mit Aussicht auf 50.000 Euro dem Wiener in den Kopf und darüber hinaus auch dem russischen Inhaber des Import- und Exportgeschäftes ins Bein schießen sollte. Warum letzteres Attentat hätte erfolgen sollen, blieb bei der Verhandlung ungeklärt - ebenso auch, wer die genauen Auftraggeber für das Mordkomplott im Endeffekt waren.

Bei der Suche nach einem Schützen soll der Angeklagte auf einen Georgier gestoßen sein, der als Scharfschütze im Afghanistankrieg agiert hatte. Dieser beauftragte wiederum einen Tschetschenen, mit dem er in der gleichen Einheit im Krieg Dienst versah, den Auftrag auszuführen - doch dazu kam es nicht. Anstatt die Attentate selbst zu begehen, ging der Georgier zur Polizei.

Bei der Verhandlung am Mittwoch - wo der Mann als Kronzeuge auftrat und mit Haube und Sonnenbrille vermummt in einem Nebenraum vernommen wurde - konnte sich der Georgier allerdings an die Treffen bzw. Telefonate mit dem ukrainischen Angeklagten nicht mehr "zu 100 Prozent" erinnern. "Man hat uns gesagt, es gibt zwei Personen, die sich nicht richtig verhalten und bestraft werden müssen", sagte der Georgier. Daraufhin seien ihm und seinem Kriegskameraden die Fotos von den beiden Unternehmern überreicht worden.

Sie wurden angewiesen, dem Wiener "in das Kinn" und dem anderen in das Bein zu schießen. Im Verlauf der Gespräche mit den Auftraggebern wurde jedoch das Attentat auf den russischen Geschäftsmann zurückgenommen. Es sollte nur noch sein Auto in die Luft gesprengt werden, berichtete der Georgier.

Angeklagter revidierte Aussage
Der Angeklagte verantwortete sich in seiner ersten Einvernahme in der Ukraine noch damit, dass man den beiden Geschäftsmännern lediglich hätte Angst machen wollen. Nach seiner Festnahme und Überstellung nach Österreich revidierte er seine Aussage jedoch grundlegend. In Wien gab er nun an, er habe lediglich als Mittelsmann bei der Eintreibung von Schulden in Österreich agiert. Von einer Körperverletzung oder gar einem Mord habe er nichts gewusst. Die Angaben, die er bei der Staatsanwaltschaft in der Ukraine gemacht hatte, seien unter Androhungen entstanden.

Das Gericht verurteilte den Angeklagten schließlich zu vier Monaten bedingter Haft wegen versuchter Anstiftung zur Körperverletzung. Da der Ukrainer bereits ein Jahr lang in U-Haft gesessen war, wurde er noch am Mittwoch enthaftet. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, der 38-Jährige erbat sich drei Tage Bedenkzeit.

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