Justizgroteske

Kärntner im Auftrag der Türkei im Urlaub verhaftet

Österreich
06.03.2014 11:53
Eine Justizgroteske um einen Villacher (44) schlägt hohe Wellen: Der Segler war 2005 in der Türkei im Rausch auf die falsche Yacht geklettert und hatte sich zu einer Fremden ins Bett gelegt. In Österreich gab's dafür einen Freispruch, in der Türkei Haft. Tatsächlich klickten nun bei einem Trip nach Italien für den Mann die Handschellen!

Fast neun Jahre ist der Segelausflug in die Türkei schon her, den der Kärntner wohl für den Rest seines Lebens bereuen wird: Denn nach zu viel Bier und Bacardi Cola mit seinen Freunden hatte er in der Marina das Boot verwechselt und war zu einem deutschen, älteren Ehepaar in die Koje geschlüpft, wo er sich in das Bett legte. Dabei drückte er sich an die nackte 60-Jährige, küsste und liebkoste sie.

Handy und Unterwäsche blieben an Bord zurück
Die Frau begann zu schreien, als sie feststellte, dass der Liebhaber nicht der eigene Ehemann, sondern ein Fremder war. Der erschrockene 44-Jährige floh - seine Unterwäsche und sein Handy blieben allerdings an Bord, weshalb er von den türkischen Behörden auch ausgeforscht und nach jahrelangen Ermittlungen wegen des sexuellen Übergriffs angeklagt wurde.

In Österreich wurde der Mann im November des Vorjahres im Zweifel freigesprochen, die Staatsanwaltschaft kündigte aber Nichtigkeitsbeschwerde an. Der Freispruch ist daher nicht rechtskräftig. "Doch in der Türkei wurde mein Mandant in Abwesenheit zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt", berichtet sein Anwalt Hans Gradischnig. "Und aufgrund eines Haftbefehls aus der Türkei wurde er vor wenigen Tagen bei einem Ausflug in Triest verhaftet." Jetzt sitzt der 44-Jährige in Italien im Gefängnis.

Außenministerium prüft rechtliche Grundlagen
Unklar ist, ob Italien den Österreicher an ein Nicht-EU-Land ausliefern darf. Gradischnig: "Wir haben das Ministerium eingeschaltet. Der Mann wurde für eine Tat einmal freigesprochen, einmal verurteilt. Das kann doch nicht sein!"

Der Jurist will nun erreichen, dass die zuständige Staatsanwältin die Nichtigkeitsbeschwerde des Urteils nicht ausführt. Dann würde dieses rechtskräftig und eine Auslieferung seines Mandanten in die Türkei abgewendet, so die Kalkulation des Anwalts. Dem widerspricht allerdings Markus Kitz, der Sprecher der Klagenfurter Anklagebehörde: "Die Rechtskraft des österreichischen Urteils ist für den internationalen Haftbefehl irrelevant."

"Wir prüfen derzeit die rechtlichen Grundlagen für den Haftbefehl und die Inhaftierung durch die italienischen Behörden", heißt es dazu seitens des Außenministeriums. Mit der Familie und dem Anwalt des Betroffenen sei man in Kontakt.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele