Neues Gutachten

Justizministerium sieht keine Wende im Fall Aliyev

Österreich
13.12.2016 08:30

Das Justizministerium geht im Todesfall Rakhat Aliyev weiterhin von Selbstmord aus. "Von einer Wende kann schon deshalb nicht die Rede sein, weil die Staatsanwaltschaft Wien eine Reihe von gegenteiligen Beweisergebnissen erbracht hat, die sich alleine jetzt noch nicht als entkräftet darstellen lassen", sagte Sektionschef Christian Pilnacek am Dienstag im Ö1-Morgenjournal.

Der Leiter der Strafrechtssektion im Justizministerium verwies auf Gutachten über die Videoanlage und den Schließmechanismus der Zellentür, bei denen es jeweils keine Manipulationen gegeben habe. Außerdem seien alle Personen befragt worden, die mit Essens- und Medikamentenausgabe beschäftigt gewesen seien, und der Gerichtsmediziner Reinhard Haller habe eine Stellungnahme über die "Suizidgeneigtheit" von Aliyev abgegeben.

Gutachter: "Das sieht ein Blinder"
Laut dem von Aliyevs Anwälten beauftragten Gutachter Bernd Brinkmann ist der kasachische Ex-Botschafter im Februar 2015 in seiner Gefängniszelle "von fremder Hand" gestorben. Der deutsche Rechtsmedizinier bezeichnete Selbstmord- oder auch Unfallthesen als "Phantasiegebilde". Charakteristische Blutergüsse im oberen Brustkorb machten Aliyevs Tod vielmehr zu einem "Lehrbuchfall" für das sogenannte Burking (Ersticken durch Niederdrücken des Brustkorbs bei gleichzeitigem Zuhalten von Mund und Nase). "Das sieht ein Blinder", sagte Brinkmann. Aliyev sei tot oder sterbend in jenen erhängten Zustand gebracht worden, in dem er in der Gefängniszelle aufgefunden wurde.

Rechtsmedizin "bewusst ausgewählt"
Pilnacek wollte nicht zu den medizinischen Feststellungen Brinkmanns Stellung nehmen. Als "nicht nachvollziehbar" bezeichnete der Spitzenbeamte jedoch den Vorhalt, die Obduktion sei "allein in Richtung Selbsttötung aufgebaut" worden. Schließlich sei die Rechtsmedizin im Schweizer St. Gallen "bewusst ausgewählt" worden, "um Vermutungen der Nicht-Objektivität auszuschließen".

Der Sektionschef schloss aber nicht aus, dass der Fall neu aufgerollt werden könnte. Zunächst sei abzuwarten, was die Experten in St. Gallen zu den Ausführungen Brinkmanns sagen. Die Schweizer Rechtsmediziner hätten zugesagt, noch vor Weihnachten eine Stellungnahme zu liefern. "Wir denken, dass dann zumindest einmal die medizinischen Fragen hinreichend geklärt werden können."

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