3 Jahre teilbedingt

Justizdaten-Affäre: Haftstrafe für Drahtzieher

Österreich
30.06.2014 14:53
Der Drahtzieher der Justizdaten-Affäre ist am Montag am Wiener Straflandesgericht wegen Amtsmissbrauchs, Bestechung und Verletzung des Amtsgeheimnisses zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Davon muss der mittlerweile 69-Jährige ein Jahr absitzen. Der Mann hatte sich über korrupte Gerichtsbedienstete verbotenerweise personenbezogene Daten aus gerichtsanhängigen Exekutionsverfahren beschafft und damit gehandelt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte hatte in Wien eine Kreditauskunftei betrieben und ab 2002 Gerichtsvollzieher, Rechtspfleger und für Schreibarbeiten eingesetzte Kanzleikräfte an Vorarlberger, Tiroler, steirischen, oberösterreichischen und niederösterreichischen Bezirksgerichten dazu gebracht, für ihn Abfragen im elektronischen Register der Justiz zu tätigen. Vorrangig interessiert war er vor allem an der Exekutionsdatenbank.

Die Datensätze, die ihm die Justizmitarbeiter - diese sind dafür im vergangenen Herbst in erster Instanz zu bedingten Freiheitsstrafen zwischen sechs und 24 Monaten verurteilt worden - lieferten, honorierte der Mann mit teilweise fünfstelligen Euro-Beträgen (Bericht siehe Infobox).

Staatsanwalt ortete Verdienst von 2,3 Millionen Euro
Der Hauptangeklagte selbst dürfte mit seinen Geschäften reich geworden sein, schenkt man Staatsanwalt Wolfgang Handler Glauben: Während der 69-Jährige behauptete, der Weiterverkauf der heiklen Daten habe ihm lediglich 40.000 Euro eingebracht, bezifferte Handler in seinem Schlussplädoyer dessen Gewinn mit 2,3 Millionen Euro.

Der Staatsanwalt verlangte daher nicht nur eine angemessene Strafe, sondern forderte den Schöffensenat darüber hinaus auf, beim 69-Jährigen eine Abschöpfung im Umfang der eingetretenen Bereicherung auszusprechen.

Angeklagter war in Bezug auf Exekutionsdaten "einmalig"
Zu den Kunden des Mannes zählte unter anderem die Deltavista-Gruppe, ein führender Anbieter von Bonitätsinformationen und Risikomanagement-Dienstleistungen. Wie ein Firmenvertreter am Montag als Zeuge angab, bezahlte man dem 69-Jährigen für das zur Verfügung gestellte Material im Monat 35.000 bis 40.000 Euro. Der Angeklagte sei speziell in Bezug auf Exekutionsdaten "einmalig" gewesen, erklärte der Zeuge. Man habe daher von ihm bis zu 190.000 Datensätze jährlich erworben.

Rechtliche Bedenken, dass diese Praxis nicht mit dem Gesetz im Einklang stehen könnte, sah man bei Deltavista offenbar keine. Man habe ja die Quellen des 69-Jährigen nicht gekannt, erwiderte der Zeuge auf eine entsprechende Frage. Die sensiblen Daten landeten am Ende bei Banken und Kreditinstituten oder Firmen, die grundsätzlich die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden überprüft haben wollten.

Der Angeklagte hatte in der Anfang Mai eröffneten Hauptverhandlung eingeräumt, es sei "prinzipiell richtig", dass er auf die inkriminierte Art und Weise bis ins Jahr 2010 mit Daten gehandelt hätte. Er erblickte darin jedoch kein strafbares Verhalten, weil er einen Gewerbeschein besessen und damit das "Recht" gehabt habe, "diese Daten zu erlangen". Als Betreiber einer Kreditauskunftei habe er "ein berechtigtes Interesse" an den Justizdaten gehabt und diese "auch nur an Kunden weitergegeben, die ein berechtigtes Interesse hatten".

Gericht sah unrechtmäßige persönliche Bereicherung
Der 69-Jährige wurde zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt - ein Jahr davon muss er absitzen, den Rest sah ihm der Schöffensenat unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nach. Darüber hinaus wurden rund 1,53 Millionen Euro für abgeschöpft erklärt.

Für das Gericht stand fest, dass beim Angeklagten infolge der begangenen strafbaren Handlungen zumindest in diesem Umfang eine unrechtmäßige persönliche Bereicherung eingetreten war. Der Senat hielt es aus spezialpräventiven Gründen für erforderlich, diese Summe vom Vermögen des 69-Jährigen einzuziehen. Verteidiger Rudolf Mayer erbat Bedenkzeit, Staatsanwalt Wolfgang Handler gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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