Verjährungsfristen

Justiz-Groteske: Lasches Gesetz hilft Seisenbacher

Österreich
12.09.2017 06:52

Der zweifache Olympiasieger Peter Seisenbacher (57) hat nach seiner Haftentlassung in Kiew gute Chancen, dass ihm die Auslieferung nach Österreich erspart bleibt. Der Grund: Sexualdelikte verjähren in der Ukraine schneller. Und in solchen Fällen ist es fraglich, ob das dortige Gericht die Abschiebung bewilligt.

Wie berichtet, wurde Seisenbacher am Freitag aus der Auslieferungshaft entlassen. Er musste seinen Pass abgeben und darf die Ukraine nicht verlassen - eine Weisung mit fraglicher Wirkung, denn bei der Verhaftung des früheren Spitzensportlers wurden in dessen Wohnung in Kiew sieben falsche Pässe sichergestellt.

Monatelang auf der Flucht
In Justizkreisen in Wien wird gerätselt, warum Seisenbacher überhaupt enthaftet wurde. Die Vorwürfe - Kindesmissbrauch in mehreren Fällen - wiegen schwer. Zielfahnder hatten aufgrund eines internationalen Haftbefehls monatelang nach ihm gesucht, nachdem er seinem Prozess in Wien ferngeblieben ist.

Verjährungsfrist in Ukraine viel kürzer als in Österreich
Grund für die Enthaftung könnten die viel kürzeren Verjährungsfristen in der Ukraine sein. Auch in Österreich betrugen diese früher nur zehn Jahre und wurden erst nach und nach immer mehr verlängert, weil Opfer sexueller Gewalt oft erst Jahre nach der Tat Anzeige erstatten.

Doch in der Ukraine, wo Kindesmissbrauch als Tat "mittlerer Schwere" eingestuft wird, gilt eine Verjährungsfrist von nur sieben Jahren. Die Vorwürfe gegen Seisenbacher, der alles abstreitet, gehen teils bis ins Jahr 1997 zurück. Fraglich ist, wie die ukrainische Justiz weiter verfährt. Eine Frist für eine Entscheidung in Auslieferungssachen gibt es nicht.

Peter Grotter, Kronen Zeitung

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