Zweiter Fall bekannt

Junge Taschendiebe: Prozess gegen Mädchen

Österreich
10.02.2014 12:54
Jener minderjährige Taschendieb, der am vergangenen Freitag nach 16 Tagen im Gefängnis als im Zweifel noch Strafunmündiger freigesprochen wurde und nach seiner Enthaftung verschwunden ist, ist kein Einzelfall. Am kommenden Freitag muss sich im Wiener Straflandesgericht ein Mädchen verantworten, das derselben "Kinderbande" angehört haben soll wie der untergetauchte Bursche.

Die beiden waren gemeinsam am 22. Jänner festgenommen worden. Als die kindlich wirkenden Verdächtigen in die Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt eingeliefert wurden, schlugen der Tageskommandant sowie die Leiterin der Jugendabteilung in der JA unverzüglich bei Gericht Alarm: Sogar die Justizwache hatte Zweifel an der Strafmündigkeit der mutmaßlichen Diebe.

Ein Amtsarzt stufte die beiden allerdings nach einer Untersuchung auf jedenfalls über 14 ein. Obwohl die Betroffenen versicherten, unmündig zu sein, wurde über sie die U-Haft verhängt. Im Fall des Mädchens war dafür mitausschlaggebend, dass sie am Rande ihrer Einvernahme bei der Polizei zugegeben haben soll, in Wahrheit 16 zu sein.

Das Mädchen könnte jedoch gelogen haben: So hatten ihr die Beamten, als sie sich eine Zigarette anzünden wollte, im Hinblick auf die von ihr behauptete Unmündigkeit das Rauchen untersagt. Daraufhin gab das Mädchen - angeblich in "pampigem" Tonfall - an, sie sei eh schon 16.

Zahnärztliches Gutachten soll nun Alter klären
Die Richterin, die am Freitag gegen das Mädchen wegen gewerbsmäßigen Diebstahls als Mitglied einer kriminellen Vereinigung verhandeln wird, hat jedenfalls ein zahnärztliches Gutachten zur Klärung der Altersfrage in Auftrag gegeben, das maßgebliche Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens haben wird.

Jugendamt über Prozess von Bursch nicht informiert
Im Fall des mittlerweile untergetauchten Burschen sei das Jugendamt über den Prozess nicht informiert worden. "Wir haben von der Verhandlung nichts gewusst und keine Ladung bekommen", sagte Jugendamtssprecherin Herta Staffa am Montag.

Dabei "braucht es bei einem Prozess gegen einen Minderjährigen, egal ob er zwölf, 14 oder 16 Jahre alt ist, einen gesetzlichen Vertreter", erläuterte Staffa. Richter Andreas Hautz hatte das Jugendamt nicht zur Verhandlung geladen, weil der Bub auf der Straße lebte und über keine Meldeanschrift verfügte.

Jugendrichterin fordert Wohngruppen statt U-Haft
Indes meldete sich am Montag die Wiener Jugendrichterin Beate Matschnig zu Wort. Matschnig pochte im Hinblick auf die beiden aktuellen Fälle auf die rasche Umsetzung von Alternativmodellen zur Haft für Jugendliche, die eine unter Ex-Justizministerin Beatrix Karl eingesetzte Expertengruppe unter dem Schlagwort "Taskforce Jugendhaft" im Vorjahr erarbeitet hat.

Die Jugendrichterin verlangte "Wohngruppen statt U-Haft, wobei es nötig wäre, dass man diese Wohnungen auch abschließen kann". Dies deshalb, um die Betroffenen am Davonlaufen zu hindern und sie gezielt betreuen zu können.

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