Neue EU-Schikane

Jetzt müssen auch noch Nährwerte auf die Karte

Österreich
12.10.2015 16:55
Die Zeiten von Extrawürsten beim Stammwirt sind mit 1. Jänner 2016 vorbei: Was auf der Speisekarte steht, muss auch genau so bestellt, gekocht und gegessen werden. Von der neuen EU-Schikane "Verpflichtende Nährwertdeklaration" sind bislang aber noch die wenigsten heimischen Gastronomen offiziell informiert.

Was drauf steht, muss auch drin sein. Klingt logisch, "ist es in diesem Fall aber nicht", wettert die Wiener Wirte-Legende Herbert Hausmair. Denn geht es nach der mit Jahreswechsel in Kraft tretenden Nährwertdeklaration, müssen alle Speisen auf der Karte wie Fertigprodukte im Supermarkt "behandelt" werden.

Sieben Angaben nötig
Im Klartext heißt das: Die Zeiten, in denen von einem herzhaften Wiener Kalbsschnitzerl mit Erdapferl-Vogerlsalat zu lesen war, sind vorbei. À la carte muss künftig auch deklariert werden, wie viele Nährwerte in dem Gustostückerl vorhanden sind - und das auf 100 Gramm genau. Sieben Angaben sind verpflichtend auszuweisen: Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß, Salz. Ausgenommen von der EU-Verordnung: Kaugummi und natürliches Mineralwasser.

Zurück zum Kalbsschnitzerl: "Wer es dünner geklopft mit mehr Panier mag, geht leer aus", so Hausmair mit einem Augenzwinkern. "Das würde die ganze Nährwertanalyse durcheinanderwerfen. Ein Hoch auf Lebensmittelindustrie und EU!" Und weiter: "Hier ist eine absolute Umstrukurierung der Wirte im Gange. Die Lebensmittelindustrie will uns ihre Fertigprodukte auftischen."

In der heimischen Wirte-Welt brodelt es also: nicht zuletzt aufgrund der umstrittenen Registrierkassenpflicht, Hygieneverordnung, Allergenkennzeichnung und Raucherverbannungsnovelle…

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