Religionsfreiheit

Ist das Kopftuch auch bei Gericht “tragbar”?

Österreich
10.04.2016 10:00

Das Kreuz im Klassenzimmer oder auf dem Richtertisch gibt es kaum mehr. Religiöse Zeichen verschwinden zunehmend aus öffentlichen Räumen. Doch wie steht es mit dem Kopftuch bei einer Frau? Ist dies bei der Justiz erlaubt? In engen Grenzen, so die Auskunft, durchaus - für Richterinnen oder Staatsanwältinnen eher nicht.

Die Religionsfreiheit ist als Gesetz im Verfassungsrang festgeschrieben, ebenso steht das Diskriminierungsverbot außer Zweifel. Wie aber geht die Justiz mit religiösen Zeichen im Umfeld des Islam um?

Probleme mit Kopftuch vor Gericht
Große Probleme gab es mit Zeuginnen oder weiblichen Angeklagten, die sich weigerten, den Gesichtsschleier abzunehmen. Dies wird von den Richtern nicht toleriert. Das Gesicht muss erkennbar sein. Schwieriger wird es bei Richteramtsanwärterinnen oder Rechtspraktikantinnen. Wie Leo Szemeliker, der Sprecher der für das Beamtendienstrecht zuständigen Staatssekretärin Sonja Steßl, erklärt, wird hier das Tragen des Kopftuches in engen Grenzen möglich sein.

Die Richterin oder die Staatsanwältin mit Kopftuch wird es hingegen wohl eher nicht geben. Gemäß dem einschlägigen Dienstgesetz besteht das "Amtskleid" der beiden Berufsgruppen aus Talar UND Barett. Und dieses würde nur schwer mit dem Kopftuch vereinbar sein. Einen konkreten Fall gab es aber noch nicht, eine offizielle Entscheidung steht daher noch aus.

Klare Urteile des EuGH in puncto Kopftuch
Der Europäische Gerichtshof hat in ähnlichen Fragen klare Urteile gefällt. Beschwerden von Sikhs oder Moslems, die sich bei Kontrollen auf Flughäfen weigern, ihren Turban oder Schleier abzunehmen, wurden zurückgewiesen. Sicherheit geht vor. Ebenso zulässig fanden die Richter das Verbot für eine Grundschullehrerin in der Schweiz, im Unterricht ein Kopftuch zu tragen.

Und die Kündigung einer Sozialarbeiterin, die in einem Spital in Frankreich nur mit Gesichtsschleier arbeiten wollte, befanden die Richter für in Ordnung. Wie in Frankreich gibt es auch bei uns eine strenge Trennung von Staat und Kirche.

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