VfGH-Urteil

Hypo-Gesetz mit Schuldenschnitt verfassungswidrig

Wirtschaft
28.07.2015 12:48
Der Verfassungsgerichtshof hat das Hypo-Sondergesetz aus dem Jahr 2014 - also den damit verfügten ersten Schuldenschnitt - zur Gänze aufgehoben. Eine "Reparaturfrist" gibt es nicht. Das Höchstgericht ortete einen Verstoß gegen das "Grundrecht auf Schutz des Eigentums". Der Bund habe mit dem Haircut auf Nachranganleihen der früheren Hypo Alpe Adria (heute: Heta) Gläubiger unterschiedlich behandelt.

"Das Hypo-Sanierungsgesetz (HaaSanG) ist verfassungswidrig. Es wird zur Gänze aufgehoben. Eine Reparaturfrist gibt es nicht. Das Gesetz ist nicht mehr anzuwenden", schreibt der Verfassungsgerichtshof in seiner offiziellen Pressemitteilung zum am Dienstag bekannt gegebenen Spruch.

Mit dem ersten Schuldenschnitt, der im August 2014 in Kraft trat, wurden per Gesetz über Nacht Hypo-Nachranganleihen trotz Kärntner Landeshaftung wertlos. Damit ließ der Staat die Gläubiger mit rund 800 Millionen Euro bluten. Auch die ehemalige Hypo-Mehrheitseigentümerin BayernLB wurde gezwungen, Geld in den Wind zu schreiben. Zahlreiche Gläubiger waren gegen das Gesetz vor Gericht gegangen.

Verstoß gegen Grundrecht auf Schutz des Eigentums
Wesentlich im Erkenntnis ist vor allem: Der Gesetzgeber kann Landeshaftungen nicht im Nachhinein für wertlos erklären. Ein "Haftungsschnitt" für eine bestimmte Gruppe von Nachranggläubigern, während die Haftungen für alle anderen weiter bestehen, sei unverhältnismäßig und verfassungswidrig, heißt es im Erkenntnis. Generell sieht das Höchstgericht den nachträglichen gesetzlichen Griff auf gesetzliche Haftungen - also die Kärntner Landeshaftungen - als verfassungswidrig an. Das sei ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz des Eigentums.

Auch der Hinweis auf die prekäre Lage des Landes Kärntens durfte demnach kein Argument sein. Damit hat der Verfassungsgerichtshof laut Präsident Gerhart Holzinger vor allem auch vorsorglich Klarstellungen getroffen. Abgesehen davon, dass nur eine kleine Gruppe von Gläubigern zum Handkuss kam: Wenn der Schritt zur Abwehr einer Überschuldung dienen sollte, dürfte man sich auch nicht damit begnügen, Darlehensgläubiger der Hypo zu "schneiden", sondern müsste alle heranziehen, die Forderungen an das Land Kärnten haben.

Kläger setzen sich mit Beschwerde durch
Damit haben sich vom Haircut betroffene Nachranggläubiger - darunter österreichische und deutsche Banken, Versicherungen und Fonds, aber auch eine Weltbank-Tochter - mit ihren Beschwerden durchgesetzt. Ein Schuldenschnitt bei betroffenen Nachranggläubigern kann "nicht mehr nach dem Hypo-Sanierungesetz durchgeführt werden", sagte Holzinger.

Der VfGH erwartet, dass über kurz oder lang auch das im März von der Finanzmarktaufsicht (FMA) verhängte Moratorium auf Heta-Schulden bei ihm landet. Das Moratorium bedeutet, dass die Heta-Forderungen jedenfalls bis Mai 2016 nicht fällig werden. Nach dem Moratorium auf Basis des neuen Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetzes (BaSAG) sind die Forderungen als solche aber unberührt. Holzinger berichtete, dass im Moratoriums-Bescheid der FMA bereits "recht entwaffnend" angesprochen wurde, dass der Schritt schon "vorsorglich" erfolgte - für den Fall, dass das alte Hypo-Sondergesetz aufgehoben würde. Was jetzt passiert ist.

Holzinger nannte das Erkenntnis "von ganz grundsätzlicher Bedeutung". Was immer jetzt und in Zukunft zur Bewältigung des Hypo-Desasters passiere: Dieses Erkenntnis habe die Grenzen aufgezeigt, die dem österreichische Gesetzgeber aufgrund der Grundrechte in der Bundesverfassung gesetzt seien. Die Schulden- bzw. Haftungslast im Zusammenhang mit dem Hypo-Desaster kann laut Höchstgericht also nicht einfach per Gesetzesbeschluss "geschnitten" werden. Der Bund strebt bei der Heta nun freiwillige Schuldenverzichtsvereinbarungen mit den Gläubigern an. Der VfGH äußerte sich dazu nicht. Nur soviel: "Wo kein Kläger, da kein Richter."

SPÖ und ÖVP verweisen auf BaSAG
Das Finanzministerium verwies darauf, dass das Bankenabwicklungsgesetz, das am 1. Jänner in Kraft trat, vom Entscheid nicht betroffen ist. Dass das Hypo-Sanierungsgesetz aufgehoben wurde, "wird zur Kenntnis genommen", teilte man mit. Entscheidend sei, dass "wesentliche Teile des Sondergesetzes", wie zum Beispiel die Einrichtung der Hypo-Bad-Bank Heta, verfassungskonform sind.

Auch aus Sicht der SPÖ ist die Abwicklung der Heta durch das neuere BaSAG geregelt. Experten der zuständigen Ressorts würden die Entscheidung noch bewerten. Maßgeblich involviert waren am Gesetz neben dem Finanzministerium auch das Justizministerium sowie das Bundeskanzleramt.

Kärnten nimmt Entscheidung zur Kenntnis
"Die Aufhebung des Hypo-Sanierungsgesetzes hat derzeit keine unmittelbaren Auswirkungen auf Kärnten, da die Forderungen vom Moratorium nach dem Bankensanierungsgesetz erfasst sind", ließ Kärntens Finanzreferentin Gaby Schaunig nach dem Bekanntwerden der VfGH-Entscheidung in einer Aussendung wissen. Die Forderungen der Bayerischen Landesbank (BayernLB) würden zudem durch den Vergleich mit der Republik Österreich geregelt, so die Landshauptmannstellvertreterin.

Der bayerische Finanzminister Markus Söder (CSU) sieht sich im Hypo-Spruch des VfGH bestätigt. "Das Hypo-Gesetz ist verfassungswidrig", hieß es am Dienstag in einer Stellungnahme. "Wir haben vollumfänglich Recht behalten. Der Vergleich mit der Republik Österreich basiert genau auf dieser Rechtsposition."

Entscheid lässt Heta-Bilanzloch größer werden
Bei der staatlichen Heta wird durch den VfGH-Spruch das Bilanzloch wieder tiefer. Die Bad Bank weist deshalb schon für die Bilanz zum ersten Halbjahr 2015 mehr als 800 Millionen Euro Verlust aus. Zuzüglich Zinseffekten könne die Summe sogar etwa 900 Millionen Euro ausmachen, heißt es. Aktuelle Zahlungspflichten an die Gläubiger erwachsen der Heta aber nicht, weil die vom VfGH-Urteil erfassten Forderungen in dem Zahlungsmoratorium der FMA als Heta-Abwicklungsbehörde erfasst sind.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele