Urteil in Wien

Hohe Haftstrafen für brutalen Überfall auf Taxler

Österreich
19.08.2014 19:16
Wegen eines äußerst brutalen Überfalls auf einen Wiener Taxifahrer ist ein slowakisches Brüderpaar am Dienstag im Wiener Straflandesgericht zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Der ältere der beiden Männer - ein einschlägig vorbestrafter 38-Jähriger - erhielt 20 Jahre, sein 29-jähriger Halbbruder 15 Jahre. Die Urteile wegen versuchten Raubmordes sind bereits rechtskräftig.

Die beiden Slowaken hatten sich in der Nacht auf den 29. Dezember 2012 auf der Brigittenauer Lände in den Wagen eines 46-jährigen Taxilenkers gesetzt, wobei sich der Jüngere hinter dem Fahrer platzierte. Plötzlich packte er diesen an der Schulter und versetzte ihm Faustschläge ins Gesicht. Sein Halbbruder, der am Beifahrersitz Platz genommen hatte, zückte ein Messer und rammte es dem Mann in den Leib.

Obwohl der Taxler den vermeintlichen Fahrgästen seine Brieftasche übergab, versetzte der 38-Jährige ihm weitere Stiche in Brust, Hals und Gesicht. Der Stich in die Brust fiel derart heftig aus, dass er eine Rippe durchtrennte. Der vorsitzende Richter Stefan Apostol rügte in der Urteilsbegründung "die besondere Intensität der Gewaltausübung aus niedrigen finanziellen Motiven - es ist um 340 Euro gegangen".

Schwerverletzten aus Wagen geworfen
Als der lebensgefährlich verletzte Taxler versuchte, aus dem Wagen zu gelangen, verpasste ihm der 29-jährige der Anklage zufolge weitere Schläge, bis sich das Gebiss des 46-Jährigen lockerte. Dann zerrten die Täter den Taxler aus dem Fahrzeug, warfen den Mann auf den Gehsteig und ließen ihn liegen, während sie mit dem Taxi die Flucht ergriffen.

Wie Staatsanwältin Elisabeth Schilhan erklärte, wäre der 46-Jährige gestorben, hätte nicht eine Passantin zufällig mitangesehen, wie die Täter ihr Opfer aus dem Wagen beförderten. Die Augenzeugin verständigte sofort Polizei und Rettung. Dank rascher ärztlicher Hilfe und einer Notoperation überlebte der 46-Jährige.

Die Angeklagten hatten sich mit dem Fahrzeug ursprünglich ins Ausland absetzen wollen. Da sie aber befürchteten, die Polizei könnte ihnen auf den Fersen sein, ließen sie das Taxi kurzfristig stehen und kehrten in ihre slowakische Heimat zurück. Dort dürfte den Jüngeren die Reue gepackt haben, zumal er davon ausging, sein Halbbruder habe den Mann erstochen. Der 29-Jährige ging im Vorjahr zur Polizei und zeigte den 38-Jährigen an. Schließlich wurden beide Männer festgenommen und an die österreichische Justiz ausgeliefert.

"Wollte ihm einen Schrecken einjagen"
Vor Gericht war der Ältere, der erst ein halbes Jahr vor dem inkriminierten Überfall aus einer zehnjährigen Haftstrafe wegen zweifachen schweren Raubes vorzeitig auf Bewährung entlassen worden war, zum Raub geständig. Er bestritt allerdings die Tötungsabsicht. Er habe dem Taxler "einen Schrecken einjagen" wollen und nur deshalb das Messer gezückt: "Normalerweise versteinert man dann. Die Situation war aber anders, als ich erwartet habe. Er hat angefangen sich zu wehren." Der Taxler habe "mit den Händen gefuchtelt". Da müsse ihm das Messer in den Körper gedrungen sein: "Ich weiß nicht, dass ich ihn gestochen habe. Wahrscheinlich habe ich die Kraft nicht abgeschätzt."

Sein Halbbruder beteuerte, er habe die räuberischen Pläne des 38-Jährigen nicht gekannt. Er bekannte sich folglich zu sämtlichen Anklagepunkten "nicht schuldig". Der überfallene Taxler stellte im Zeugenstand in Abrede, sich gewehrt zu haben. Die Täter hätten ihn völlig unerwartet attackiert. Er habe ihnen sofort seine Brieftasche gegeben, sie hätten dennoch nicht von ihm abgelassen.

"15 Jahre! Wie können Sie da schlafen?"
Die Schuldsprüche im Sinne der Anklage fielen einstimmig aus. Überraschenderweise akzeptierten die Brüder nach Rücksprache mit ihren Verteidigern die über sie verhängten Strafen. Dabei hatte der 29-Jährige unmittelbar nach der Urteilsverkündung gleichermaßen entsetzt wie wütend den Geschworenen in englischer Sprache zugerufen: "15 Jahre! Wie können Sie da schlafen?" Die Staatsanwältin war ebenfalls einverstanden und nahm von Rechtsmitteln Abstand.

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