Beleidigungsvorwurf

Helene Fischer verklagt: Gericht “nicht zuständig”

Österreich
22.07.2015 16:33
Im Zivilprozess des Burgenländers Heimo Eitel gegen Schlagerstar Helene Fischer hat sich das Bezirksgericht Mattersburg für "örtlich nicht zuständig" erklärt. Der Pensionist wirft Fischer vor, ihn bei einer Begegnung am Rande eines Konzertes in Mörbisch 2014 ausgelacht und ihn damit als Behinderten diskriminiert bzw. beleidigt zu haben.

Eitels Anwalt Klaus Philipp erläuterte bereits bei der zweiten Verhandlung im Zivilprozess vor exakt einem Monat, dass sein Mandant - sollte sich das Bezirksgericht Mattersburg als nicht zuständig erklären - den Unzuständigkeitsbeschluss des Bezirksgerichts durch Rekurs bekämpfen müsste.

Für die Rekursentscheidung sei das Landesgericht Eisenstadt zuständig, sagte er damals. Laut Philipp könne Eitel auch bei Nicht-Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Ansprüche geltend machen. Dies wäre seiner Meinung nach in Deutschland zu verfolgen. Wie es in dem Fall nun konkret weitergeht, ist derzeit nicht bekannt. Eitels Anwalt ist derzeit auf Urlaub.

Gegen die mit 9. Juli datierte Entscheidung des Bezirkgerichtes kann innerhalb von vier Wochen Einspruch erhoben werden, der Richterspruch ist laut Landesgericht Eisenstadt noch nicht rechtskräftig. Der Schlagerstar hatte stets betont, den Pensionisten nie gesehen und daher auch nie beleidigt zu haben.

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