Neuer Tatbestand

Hasspostings: Grüne wollen Strafrecht verschärfen

Web
03.08.2016 12:41

Im Kampf gegen Hasspostings im Internet fordern die Grünen jetzt eine Verschärfung des Strafrechts. Mit einem neuem Tatbestand soll gegen beleidigende, verhetzende und sexualisierte Posts vorgegangen werden können, so der Wunsch von Klubchefin Eva Glawischnig und Justizsprecher Albert Steinhauser. Meldestellen allein seien nicht ausreichend, sagten die beiden am Mittwoch.

Mittels eines neuen Paragrafen 115a im Strafgesetzbuch sollen bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe drohen, wenn jemand aus einer laut Verhetzungsparagraf geschützten Gruppe (Rasse, Hautfarbe, Religion, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, sexuelle Ausrichtung etc.) "für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar" beschimpft, verspottet, misshandelt oder bedroht wird. Der entsprechende Antrag ist bereits ausformuliert, er soll im Herbst im Justizausschuss des Nationalrats behandelt werden.

Die Grünen wollen diesen Lückenschluss zwischen Verhetzung und gefährlicher Drohung zum Ermächtigungsdelikt machen, die Staatsanwaltschaft muss den Täter also verfolgen, wenn das Opfer das wünscht. Die Tatbestände Beleidigung und üble Nachrede, mit denen derzeit gegen Hasspostings vorgegangen werden kann, sind hingegen Privatanklagedelikte, bei denen das Opfer das finanzielle Risiko selbst trägt.

"Internet kein rechtsfreier Raum"
Dass die Grünen mit ihrer Initiative gegen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung vorgingen, wiesen Glawischnig und Steinhauser zurück. Anlass für den Vorstoß ist laut Glawischnig unter anderem eine "Falter"-Geschichte, in der vier Journalistinnen von ihren Erfahrungen mit Hass und sexualisierter Gewalt im Internet berichteten. Die Attacken richteten sich oft auch gegen Politikerinnen und zivilgesellschaftlich engagierte Frauen, so Glawischnig. Ziel der Angriffe sei es, den Frauen den Mund zu verbieten und sie aus dem öffentlichen Raum hinauszudrängen.

"Das Internet ist kein rechtsfreier Raum", so die Grüne. Sie selbst habe bereits 34 zivil- und strafrechtliche Verfahren geführt und kein einziges verloren, solche Verfahren durchzufechten sei vielen Frauen aber nicht möglich.

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