Bedingte Haftstrafe

Handgranatenmord: Vater des Haupttäters verurteilt

Österreich
08.09.2014 14:26
Mit dem Prozess gegen den Vater des mutmaßlichen Haupttäters hat am Montag im Straflandesgericht die strafrechtliche Aufarbeitung des sogenannten Wiener Handgranatenmords begonnen. Der 65-Jährige hatte auf Wunsch seines Sohnes Kristijan in Kroatien eine Handgranate besorgt und diese ohne behördliche Bewilligung nach Österreich gebracht. Der Mann wurde nach dem Kriegsmaterial- sowie nach dem Waffengesetz nicht rechtskräftig zu neun Monaten bedingter Haft sowie einer unbedingten Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt.

Dass der Sohn mit der Splittergranate einen Doppelmord begehen wollte (Bericht siehe Infobox), habe er nicht geahnt, versicherte der Vater. Sein Sohn sei vielmehr eines Tages an ihn herangetreten und habe erzählt, er werde bedroht. "Er hat nie geredet von einem Mord", sagte der Taxiunternehmer. Kristijan habe ihn gefragt, ob er ihm "zur Selbstverteidigung" eine Granate besorgen könne.

"Papa, vor der hab' ich mehr Angst als die anderen"
Als der aus dem ehemaligen Jugoslawien stammende Mann seine alte Heimat besuchte, entdeckte er seiner Darstellung zufolge bei einem Freund auf einem Fensterbrett eine offenbar zu Dekorationszwecken aufgestellte Granate. Diese habe er um eine Kuna dem Freund abgekauft: "Das sind 14 Cent!" Als er sie daheim dem Sohn übergab, habe dieser mit der Bemerkung "Papa, vor der hab' ich mehr Angst als die anderen" reagiert, erzählte der Angeklagte: "Das war eine alte, verrostete Granate."

Kristijan H. fuhr laut Anklage daher selbst zu dem Freund seines Vaters nach Kroatien und beschaffte sich über diesen eine funktionstüchtige Granate. Mit dieser sowie einem Revolver soll Kristijan H. am 4. Jänner 2014 in der Odoakergasse in Wien-Ottakring seine Geschäftspartner Zlatko N. (45) und Horst Waldemar W. (57) vorsätzlich getötet haben. Ab 12. November hat er sich deswegen wegen Doppelmordes vor Geschworenen zu verantworten, wobei seine ältere Schwester und ein guter Freund als Beitragstäter mitangeklagt sind.

Dem Vater billigt Staatsanwalt Leopold Bien zu, von der Bluttat erst im Nachhinein erfahren zu haben. "Er hat immer bestritten, dass er davon Kenntnis hatte. Es ist nicht gelungen, einen Nachweis zu führen, dass es anders war", sagte Bien.

Rohrbombe für Sohn aufbewahrt
Nach vollbrachter Tat übergab Kristijan H. seinem Vater eine Rohrbombe, mit welcher der 35-Jährige laut Anklage den ihm angelasteten Doppelmord ursprünglich begehen wollte. Er sei davon abgekommen, weil er bei der Explosion "Kollateralschäden" befürchtete, wie sich der Staatsanwalt ausdrückte.

Der Vater habe die Sporttasche mit der Bombe übernommen und die Sprengfalle in seinem Kellerabteil in Wien-Landstraße aufbewahrt. Dort war sie drei Monate lang deponiert, ehe Kristijan H. nach seiner Festnahme der Polizei von der Bombe erzählte und Kriminalisten zu ihrem Aufbewahrungsort führte.

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