Der junge Mann hatte sein späteres Opfer bei einem Zeltfest in Gaißau kennengelernt. Nachdem die beiden gemeinsam den Veranstaltungsort verlassen hatten, attackierte der 16-Jährige die junge Frau nur etwa 300 Meter von der Feier entfernt. Er fügte der 20-Jährigen schwere Verletzungen im Gesicht und am Unterleib zu und verging sich danach an ihr.
Nach der Tat überließ er das Opfer seinem Schicksal und flüchtete. Eine Nachbarin fand die junge Frau etwa eine Stunde nach der Tat und alarmierte sowohl Rettung als auch Polizei. Im Spital musste die Schwerverletzte notoperiert werden und konnte daraufhin lange nicht einvernommen werden. Erinnerungslücken erschwerten die Rekonstruktion des Vorfalls zusätzlich.
Streit führte zu Eskalation
Schließlich konnte der Flüchtige dann von der Polizei festgenommen werden. Er zeigte sich geständig und gab reumütig bei der Einvernahme an, dass es zwischen ihm und dem Opfer zuerst zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen gekommen war, bevor ein Streit zur Eskalation führte. Der Bursche wurde zunächst in U-Haft genommen. Seine Entlassung unter Auflage einer Therapie 14 Tage später sorgte danach - auch aufgrund einer abgewiesenen Berufung der Staatsanwaltschaft seitens des Oberlandesgerichts Innsbruck - für Aufregung.
Haftstrafe und Schmerzensgeld
Der Bursche - er zeigte sich bereits zu Beginn der Verhandlung, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, geständig - wurde schließlich wegen schwerer Körperverletzung und sexuellen Missbrauchs einer Wehrlosen - der Tatbestand der Vergewaltigung hatte die Staatsanwaltschaft nicht erfüllt gesehen - zu dreieinhalb Jahren Haft und 20.000 Euro Schadensersatz verurteilt.
Mildernd sah das Gericht die Unbescholtenheit, das Geständnis und die alkoholbedingte eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit an. Erschwerend wurden unter anderem die besondere Brutalität der Tat sowie die schweren Verletzungen des Opfers durch die Schläge und sexuellen Übergriffe gewertet.
Verteidigung meldete Berufung an
Die Verteidigung meldete Berufung gegen die Strafhöhe an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die Anwältin des Opfers kündigte zudem an, auch den Zivilrechtsweg beschreiten zu wollen.
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