Durch die Justiz

Grasser sieht sich beruflich schwer geschädigt

Österreich
19.04.2013 13:14
Im Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen ist am Freitag die Klage von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser gegen die Republik Österreich behandelt worden. Bei dem Verfahren geht es um eine Presseaussendung, die anlässlich der Hausdurchsuchungen bei Grasser im Mai 2011 von der Staatsanwaltschaft Wien veröffentlicht wurde. "Es ist seitdem viel schwieriger geworden, Geschäfte zu machen", kritisierte der Ex-Minister vor Gericht. Das Urteil wird in einigen Wochen schriftlich bekannt gegeben.

Zu Verhandlungsbeginn meinte der Ex-Finanzminister: "Ich lasse mich nicht wie ein Opferlamm zur Schlachtbank führen. Ich werde als Staatsbürger für mein Recht kämpfen und damit auch anderen Mut machen."

Vor Richterin Romana Wieser zeichnete Grasser von sich das Bild eines wirtschaftlich schwer geschädigten Unternehmers. Seit der Hausdurchsuchung im Mai 2011 habe er keine österreichischen Klienten mehr. Durch die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft seien die Journalisten schon vor seinem Anwalt bei der laufenden Hausdurchsuchung vor seiner Wiener Wohnung gewesen, so Grasser.

Die zahlreichen Anzeigen gegen ihn zuvor habe er seinen Geschäftskunden noch als Politattacken erklären können, aber ab der Behördennachschau im Mai 2011 hätten sich seine potenziellen Partner wohl gedacht, es könne kein 08/15-Verfahren geben, wenn an zehn Orten Hausdurchsuchungen stattfanden.

Grasser: "Schockiertheit, völlig neue Dimension"
Die Höhe seines finanziellen Schadens durch die Berichterstattung über die Hausdurchsuchung konnte Grasser nicht benennen, da sich kein Geschäftspartner gefunden habe, der bereit war auszusagen, dass er wegen der Hausdurchsuchung den Kontakt zu ihm abgebrochen habe. "Es war eine gewisse Schockiertheit, eine völlig neue Dimension", schilderte er die Erschütterung infolge der Hausdurchsuchung.

Die mediale Berichterstattung habe ihm nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland geschadet. "Es ist viel schwieriger geworden, Geschäfte zu machen." Er sei "leider" noch immer eine Person des öffentlichen Interesses, so Grasser.

Anwalt: "Grasser selbst gab Details bekannt"
Der Vertreter der Finanzprokuratur als Anwalt der Republik, Herbert Arzberger, betonte, dass es nicht die Behörden gewesen seien, die persönliche Details der Durchsuchung nach außen bekannt gegeben hätten, sondern Grasser selbst bei einer Pressekonferenz fünf Tage nach der Nachschau. Grasser selbst war bei der Hausdurchsuchung nicht zu Hause, er hat sich nach Eigenangaben im Ausland befunden und konnte nicht so schnell zurückkehren.

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