OGH-"Verkehrsregeln"

Gilt Tempolimit auch im Supermarkt?

Österreich
05.02.2015 16:30
Auch im Supermarkt gelten Verkehrsregeln. Das ist die Lehre aus einem Urteil des Obersten Gerichtshofes. Eine Kundin war von einem großen Warentransportwagen gerammt und an der Achillessehne verletzt worden. Selbst Schrittgeschwindigkeit ist bei sehr starkem Betrieb schon zu schnell, befanden die Höchstrichter.

Es geschah an einem Karfreitag. Der Trubel war groß, die Kundin suchte gerade in einem Regal nach einem Produkt. Dann trat sie einen Schritt zurück und schrie vor Schmerz auf. Ein schwerer Warentransportwagen war unbemerkt auf die Frau zugerollt. Für die Verletzung der Achillessehne verlangte sie 7.500 Euro Entschädigung.

Auf zwölf Seiten widmeten sich die Juristen der Frage, wie sich Kunden in einem Supermarkt zu verhalten haben. Erwogen wurde, dass die Aufmerksamkeit durch das Einkaufen gemindert ist. Darauf müssten Benützer von Einkaufswagen, aber auch Mitarbeiter, die mit dem Warentransport befasst sind, Rücksicht nehmen.

Ein Schritt Abstand hätte Unfall vermeiden können
Die Richter kamen zum Schluss: "Ein Abstand, der zumindest einem gewöhnlichen Schritt entspricht, bietet daher eine realistische Chance der Vermeidbarkeit von Verletzungen der Kunden oder zumindest zu Abwehrhandlungen beider Beteiligter." Die Richter meinen also, dass dieser eine Schritt Abstand den Unfall verhindert hätte. Denn: "Gerade die Unvermeidbarkeit des Anstoßes trotz prompter Reaktion der Mitarbeiterin belegt, dass ein geringeres Tempo einzuhalten gewesen wäre, weil dadurch nicht nur der Anstoß an die Klägerin gemindert worden, sondern auch mehr Zeit für eine Reaktion zur Verfügung gestanden wäre."

Daher sagen die Richter: "Jedenfalls in einer gefahrengeneigten Situation wie der vorliegenden war die Einhaltung der normalen Schrittgeschwindigkeit (5 km/h = 1,4 m/sec.) zu hoch." Der Warentransporter war also zu schnell.

Beim Bezirksgericht Mödling muss jetzt noch geklärt werden, ob die Mitarbeiterin des Supermarktes durch lautes Rufen auf sich aufmerksam gemacht hat. Erst dann gibt es ein Urteil.

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