Großteil unverändert

Gewerbeordnung: Reform auf halbem Weg gestoppt

Österreich
02.11.2016 12:40

Ist das Glas nun halb voll oder halb leer? So könnte man das Ergebnis der versuchten "Entrümpelung" der Gewerbeordnung bewerten. Genehmigungen werden billiger, Betriebsanlageverfahren kürzer. Doch die 82 reglementierten Gewerbe bleiben, 19 Teilgewerbe werden frei und die Nebenrechte erweitert.

Gewerbeanmeldungen werden ab 2017 von den Verwaltungsabgaben des Bundes befreit. "Nebenrechte", also die Ausübung einer anderen Tätigkeit, dürfen bis zu 15 Prozent (bei reglementierten Gewerben) bzw. bis zu 30 Prozent (bei freien) des Umsatzes ausmachen. So kann etwa ein Tischler bis zu dieser Grenze auch Fliesen legen oder ein Hotelier seine Gäste vom Bahnhof abholen - ohne zusätzlichen Gewerbeschein.

Von Wirtschaft und Gewerkschaft ausgebremst
Auch für Kanzler Christian Kern und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner ist es ein Kompromiss. Weitergehende Reformen haben die Sozialpartner in trauter Einigkeit vorerst verhindert. Die eine Seite fürchtet Einbrüche bei den Umlagen für die Wirtschaftskammer, die Gewerkschaft eine "Aushöhlung" der Kollektivverträge.

Daher wird nur für 19 Teilgewerbe (Änderungsschneiderei, Wäschebügeln, Speiseeiserzeugung usw.) der Befähigungsnachweis aufgehoben. Erleichterungen im Betriebsanlagenrecht sollen die Zahl der Genehmigungsverfahren (derzeit 12.000) um die Hälfte reduzieren. Es soll noch Gespräche geben, der einheitliche Gewerbeschein für 440 freie Gewerbe kommt wohl nicht.

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