Seit September 2010

Fußfessel bisher in rund 1.800 Fällen genehmigt

Österreich
19.02.2014 11:24
Seit der Einführung der elektronischen Fußfessel am 1. September 2010 ist diese Form des überwachten Hausarrests in mehr als 1.800 Fällen genehmigt worden. Das geht aus einer Anfragebeantwortung durch Justizminister Wolfgang Brandstetter an die FPÖ hervor. Derzeit befindet sich eine als Sexualstraftäter verurteilte Person im elektronisch überwachten Hausarrest.

Mit Stichtag 1. Dezember 2013 wurde die Fußfessel in 1.837 Fällen genehmigt, zu diesem Zeitpunkt befanden sich insgesamt 239 Personen im elektronisch überwachten Hausarrest. Die meisten von ihnen, nämlich 118, wurden wegen eines Deliktes gegen fremdes Vermögen verurteilt, weitere 51 Personen wegen eines Deliktes gegen Leib und Leben, 22 nach dem Suchtmittelgesetz, acht Personen wegen eines Deliktes gegen die Freiheit, zwei wegen eines Deliktes gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung und 38 Personen wegen sonstiger Delikte.

Regelung für Sexualstraftäter Anfang 2013 verschärft
Seit Einführung der Fußfessel befanden sich 30 Sexualstraftäter im elektronisch überwachten Hausarrest. Anfang 2013 wurde die Fußfessel-Regelung für solche Personen verschärft. Derzeit (Stichtag 7. Jänner) befinde sich ein als Koch beschäftigter Mann, der als Sexualstraftäter verurteilt wurde, im elektronisch überwachten Hausarrest, heißt es in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage.

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