Prozess um Bub (15)

Für Laienrichter kein geplanter Amoklauf

Österreich
23.10.2017 17:14

Zu fünf Monaten bedingter Haft ist am Montag jener 15-Jährige verurteilt worden, der kurz vor den Sommerferien einen Amoklauf an einer Schule in Oberösterreich geplant haben soll. Er werde "mit der Schrotflinte des Stiefvaters und 47 Schuss Munition ins Lehrerzimmer gehen", soll er etwa geprahlt haben. Der Schuldspruch bezog sich jedoch lediglich auf Verstöße gegen das Verbots- und das Waffengesetz, vom Vorwurf der gefährlichen Drohung wurde der Teenager freigesprochen. Zudem sprach das Gericht eine bedingte Einweisung aus.

Die Anklage hatte dem 15-Jährigen vorgeworfen, im Frühsommer mit einem Feuerzeug ein Hakenkreuz in einen Tisch gebrannt und das NS-Symbol auf einen Strauch und einen Stein geschmiert zu haben. Auch Nazi-Ausweise, die ihn als "Führer" bezeichnen, soll er gebastelt haben. Ende Juni soll er dann zu Kollegen gesagt haben, er werde mit der Schrotflinte seines Stiefvaters und 47 Schuss Munition ins Lehrerzimmer gehen.

"Zwei Patronen sind für den B. (einen Lehrer, Anm.)", dann werde er noch zwei weitere Pädagoginnen und jene, die ihn wegen der Nazi-Schmierereien bei der Polizei verraten hätten, umbringen. Die letzte Kugel sei dann für ihn selbst. Soweit lautete die Ankündigung nach Schilderung von Mitschülern, die schließlich auch den Lehrern zu Ohren kam, die die Polizei einschalteten.

15-Jähriger war "ein bisschen rechts"
Kollegen beschrieben den Burschen, der wegen seines Übergewichts und weil er hochdeutsch spricht gemobbt wurde, als "ein bisschen rechts". Er habe mit "Heil" gegrüßt, Adolf Hitler gelobt und oft ein Messer dabeigehabt. Bei ihm wurden neben zwei Macheten, zwei Gasdruckpistolen und einem Gasdruckrevolver samt Munition auch ein verbotenes gebogenes Kampfmesser mit integriertem Schlagring sowie Kinderpornos gefunden, schilderte Staatsanwalt Günther Diplinger.

Der Angeklagte im Kapuzenpullover und in Badeschlapfen gab sich vor Gericht wortkarg. Er räumte ein, dass Waffen eine gewisse Faszination auf ihn ausgeübt hätten. Die Kinderpornos will er nicht selbst heruntergeladen haben. Dieser Anklagepunkt wurde vorerst ausgeschieden und wird extra behandelt. Die Nazi-Schmierereien habe er aus Langeweile begangen, sagte der Bursche, sein Verteidiger Werner Tomanek sah daher keine Wiederbetätigung.

Von Gerichtspsychiater als gefährlich eingestuft
Staatsanwalt Diplinger hatte hingegen einen Schuldspruch in allen Anklagepunkten und eine Einweisung in eine Anstalt gefordert. Gerichtspsychiater Ernst Griebnitz hatte dem Burschen Diskretions- und Dispositionsfähigkeit attestiert, stufte ihn aber als gefährlich ein. Er empfahl eine Unterbringung in einer Anstalt oder eine engmaschige psychiatrische Betreuung zu Hause.

Die Geschworenen sahen in den Nazi-Schmierereien des Burschen mehrheitlich einen Verstoß gegen das Verbotsgesetz. Wegen Vergehen nach dem Waffengesetz verurteilten sie ihn einstimmig. Vom Vorwurf der gefährlichen Drohung sprachen ihn die Laienrichter allerdings frei. Bei einer indirekten Drohung, wie sie der Bursche ausgesprochen habe, müsse man davon ausgehen, dass sie dem Bedrohten - in diesem Fall den drei Lehrern - zur Kenntnis gebracht wird, erklärte Richter Wolfgang Brandmair. Das sei nicht der Fall gewesen.

Weiterer Prozess um Skizze von Bombe
Zudem wurde der Bursche - ebenfalls bedingt - in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Er muss eine Reihe von Auflagen erfüllen - von der Annahme eines Jobangebots über diverse Therapien bis hin zu Bewährungshilfe. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Dem 15-Jährigen droht aber noch ein weiteres Verfahren in Linz, denn im Neuromed-Campus soll er Skizzen einer Bombe angefertigt haben - "nicht zum Bauen, zum Erklären", wie er betonte. Die Staatsanwaltschaft Linz bestätigte am Montag, dass die Skizzen eingelangt seien. Man prüfe nun, ob ein Verfahren eingeleitet werde.

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