Urteil in OÖ

Freundin fast zu Tode gewürgt: Neun Jahre Haft

Österreich
08.01.2014 18:45
Jener 20-jährige Oberösterreicher, der im vergangenen Mai seine 18 Jahre alte Freundin fast zu Tode gewürgte hat, ist am Mittwoch am Landesgericht Wels wegen Mordversuchs nicht rechtskräftig zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Die junge Frau liegt seither im Koma und dürfte laut Ärzten das Bewusstsein nicht mehr wiedererlangen. Der Angeklagte gab die Tat zu, bestritt aber stets die Tötungsabsicht.

Das Opfer wollte sich nach einer etwa zweijährigen Beziehung von dem 20-Jährigen trennen. Am 11. Mai des Vorjahres sollte es dann eine letzte Aussprache in der Wohnung des Mannes in Lenzing im Bezirk Vöcklabruck geben, dabei kam es - wie berichtet - zu der Tat. "Ich weiß nicht, was mich da geritten hat", sagte der Angeklagte. Er zeigte sich vor Gericht zwar relativ emotionslos, gab aber detailliert Auskunft zu den Geschehnissen. Seine Angaben deckten sich auch weitgehend mit den Erkenntnissen der Ermittler und Sachverständigen.

Staatsanwalt: "Er drückte zu, bis sie nicht mehr strampelte"
Am Tattag war der Angeklagte nach der Nachtschicht noch mit einigen Kollegen etwas trinken und ging dann nach Hause schlafen. Zu Mittag kam seine Freundin wie verabredet zu einem Gespräch. Zu diesem Zeitpunkt dürfte der Mann noch etwa 0,5 Promille gehabt haben. Die 18-Jährige soll gesagt haben, sie sei frei und werde ihn verlassen. Daraufhin soll er sie gepackt, gewürgt und etwa eineinhalb Minuten lang zugedrückt haben. Das Opfer leistete heftige Gegenwehr. "Er drückte zu, bis sie nicht mehr strampelte", so der Staatsanwalt.

"Da habe ich gewusst, dass ich richtig Scheiße gemacht habe"
Als die junge Frau reglos am Boden lag, habe er gedacht, sie sei tot, schilderte der Angeklagte. "Da habe ich gewusst, dass ich richtig Scheiße gemacht habe." Er rief seine Großmutter und etwas später auch seinen Vater an und bat sie herzukommen. Die Oma traf als Erste ein, gemeinsam mit einer Tante, die sofort mit der Reanimation begann.

Der Angeklagte beteiligte sich nicht an der Ersten Hilfe. Die Tat gab er aber von Anfang an zu. Sein Motiv war offenbar Eifersucht. Bei der Polizei soll der Angeklagte gesagt haben: "Wenn ich sie nicht haben kann, dann soll sie auch kein anderer haben."

"Es wäre gescheiter, wenn ich sie wegtun würde"
Von Zeugen wurde der unbescholtene Mann als "braver Bub" beschrieben, bei dem es nie etwas gegeben habe. Allerdings soll er angesichts der Trennungsabsichten seiner Freundin zu einem Bekannten gesagt haben: "Es wäre gescheiter, wenn ich sie wegtun würde." Die Verteidigerin sprach hingegen von einer "Kurzschlussreaktion". Der Angeklagte gab an, er habe bis heute keine Erklärung für die Tat.

Die Privatbeteiligten-Vertreterin beschrieb das Opfer als "lebenslustige junge Frau", die heute ein "100-prozentiger Pflegefall" sei. Laut ihrer Krankenakte wird sie künstlich beatmet und ernährt, ist ohne Bewusstsein und dürfte es nach Ansicht der Ärzte wegen der massiven Gehirnschäden auch nicht mehr wiedererlangen.

"Es tut mir extrem leid, was passiert ist"
"Es tut mir extrem leid, was passiert ist. Ich wollte sie nicht umbringen und auch nicht, dass sie in so einem Zustand ist", sagte der 20-Jährige in seinem Schlusswort. Der Angeklagte habe in Kauf genommen, dass das Opfer stirbt, so der Staatsanwalt. Er sehe daher einen Mordversuch. Die Verteidigerin legte den Geschworenen hingegen nahe zu überlegen, ob es sich nicht auch um eine absichtliche schwere Körperverletzung mit Dauerfolgen handeln könne.

Die acht Geschworenen sprachen den 20-Jährigen am Mittwochabend einstimmig des versuchten Mordes schuldig und verurteilten ihn zu neun Jahren Haft. Der Angeklagte erbat Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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