Wegen Mordversuchs

Freund der Tochter attackiert: Zehn Jahre Haft

Österreich
20.05.2015 18:24
Ein 64-Jähriger ist am Mittwoch im Landesgericht Leoben wegen versuchten Mordes und schwerer Nötigung zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte soll im Frühjahr den neuen Freund seiner Tochter mit einem Messer attackiert haben. Das Opfer konnte ausweichen und blieb unverletzt. Der Beschuldigte leugnete eine Tötungsabsicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Tochter des in Leoben lebenden Gärtners hatte sich Ende 2014 von ihrem Ehemann und Vater ihrer Kinder getrennt - zugunsten eines um zwölf Jahre jüngeren Freundes. Der Vater war von Anfang an gegen die neue Verbindung gewesen: "Ich denke dabei an die finanzielle Situation meiner Tochter und an meine Enkelkinder", sagte er vor Gericht. Dennoch lud seine Tochter ihren neuen Freund im März 2015 nach Leoben ein, damit der Vater ihn kennenlernen sollte, obwohl dieser schon mitgeteilt hatte, dass er ihn nicht in Leoben sehen wolle. Es kam zur Eskalation.

"Ich werde ihn abschlachten"
Laut Staatsanwaltschaft stürmte der 64-Jährige mit erhobenem Küchenmesser in die - benachbarte - Wohnung der Tochter und schrie: "Wo ist er? Ich werde ihn abschlachten!" Der 28-Jährige soll zwei Messerattacken ausgewichen und aus der Wohnung geflüchtet sein. Der Beschuldigte gestand, Morddrohungen per SMS geschickt und mit dem Messer in die Wohnung gekommen zu sein. Doch damit habe er den neuen Freund seiner Tochter "nur erschrecken" wollen. Stichbewegungen gegen den Mann habe er nicht gemacht: "Da war er schon weg. Ich habe ihn nur ein paar Sekunden gesehen."

Das Opfer wollte vor Gericht - entgegen seinen bisherigen Aussagen - ebenfalls von keinen Stichbewegungen sprechen: "Er ist nur kurz auf mich losgegangen." Das Video von der Tatrekonstruktion dürfte die Geschworenen aber überzeugt haben, dass der 28-Jährige und die Tochter die Wahrheit sagten. Sie stimmten mit acht zu null eindeutig der Staatsanwaltschaft zu und sprachen den Mann wegen Mordversuchs, versuchter schwerer Nötigung und Körperverletzung schuldig. Sein Verteidiger meldete sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

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