In der Nacht vom 17. März läutete der 42-Jährige an der Gegensprechanlage der Wohnung seiner Ex-Freundin in Wien-Leopoldstadt. Da er sich jedoch nicht meldete, ging ihr Freund nach unten, um nachzusehen. Als der 27-Jährige vor dem Ex-Mann stand, zückte dieser ein Messer mit einer Klingenlänge von 14 Zentimetern und stach auf seinen Nebenbuhler ein.
Der Jüngere setzte sich mit Fußtritten zur Wehr und versuchte, zu flüchten. Der Bewaffnete folgte ihm jedoch und versetzte ihm weitere Stiche. Nach sieben Treffern - sechs in die Brust, einen in den Oberschenkel - schaffte es der lebensgefährlich Verletzte zurück ins Haus in der Marinelligasse.
Der 27-Jährige überlebte dank einer im Wiener AKH durchgeführten Notoperation. Mehrere Tage musste er auf der Intensivstation behandelt werden. "Jessas", stieß eine Geschworene halblaut hervor, als der Mann im Zeugenstand sein T-Shirt lüftete und dem Gericht seine Operationsnarben zeigte.
Angeklagter: "Ich liebe sie noch immer"
Der Angeklagte zerfloss in seiner Einvernahme vor Selbstmitleid. Die Frau habe ihn seinerzeit "wie einen Hund aus der Wohnung rausgeworfen". Er sei "sehr enttäuscht" von ihr: "Ich liebe sie noch immer." Auf ihren neuen Partner sei er nur losgegangen, weil dieser ihn geschlagen habe, wimmerte der 42-Jährige: "Ich wollte nur, dass er aufhört, mich zu schlagen. Ich habe mich mit ganz leichten Stichen gewehrt."
Die 34-jährige Frau hatte sich 2009 von ihrem Mann scheiden lassen. In weiterer Folge erwirkte sie nicht weniger als sechs Betretungsverbote, weil dieser sie immer wieder in ihrer Wohnung in Wien-Leopoldstadt aufsuchte und sie mit Drohungen zur Wiederaufnahme der Beziehung zwingen wollte. Der Angeklagte hatte auch versucht, seine Kinder zu instrumentalisieren, um seiner Ex-Frau wieder näher zu kommen. Er soll dem älteren Sohn gesagt haben, er werde sich erhängen, sollte die 34-Jährige nicht zu ihm zurückkehren.
Zwölf Tage vor Bluttat zu Bewährungsstrafe verurteilt
Nur zwölf Tage vor der Bluttat war der 42-Jährige im Straflandesgericht zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten verurteilt worden. Er hatte im vorangegangenen Oktober der 34-Jährigen einen Faustschlag ins Gesicht versetzt.
Der 42-Jährige wurde des versuchten Mordes für schuldig erkannt und muss nun hinter Gittern: Er wurde zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Der Schuldspruch im Sinne der Anklage fiel mit 5:3 Stimmen äußerst knapp aus. Der neue Freund der Ex-Frau bekam ein Schmerzensgeld von 4.270 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Andreas Reichenbach erbat Bedenkzeit, Staatsanwältin Martina Klein gab vorerst keine Erklärung ab.
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