Sechs Jahre Haft

Frau nach Sex-Attacke in Fluss gestoßen – Urteil

Österreich
04.04.2017 07:16

Ein 30-jähriger Pongauer, der im Vorsommer in St. Johann im Salzburger Pongau eine 21-jährige Kellnerin nach einem Vergewaltigungsversuch in die reißende Salzach gestoßen hat, ist am Montagabend zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Versuchter Mord und versuchte Vergewaltigung lastete Staatsanwalt Andreas Allex dem angeklagten Bischofshofener (30) an: "Sie sah ihn noch, wie er grinste und wegging", hieß es im Eröffnungsplädoyer. "Es war purer Zufall, dass sie noch den Stein greifen konnte. Ein paar Sekunden später, und sie wäre tot gewesen", schilderte Opfer-Anwalt Peter Schartner.

15.000 Euro Teil-Schmerzensgeld forderte er: Das Opfer (21) ist seit dem Vorfall in Behandlung, hat Angstzustände und Panikattacken. Schuldig sieht sich der achtfach vorbestrafte Gewalttäter nicht: "Nur zur versuchten Vergewaltigung, teilweise." Dabei passierte die Tat während seines Haft-Freigangs.

"Ich wollte sie nie töten"
20. Juli 2016, frühmorgens, in St. Johann im Pongau: Die Kellnerin (21) lernt beim Dartsspielen in einer Bar den korpulenten Mann kennen. Nach der Sperrstunde gehen sie spazieren, setzen sich an die Salzach. Er greift ihr in den Schritt. Sie will nicht. Weil er nicht aufhört, gibt sie ihm eine Ohrfeige. Plötzlich schubst der Ex-Mechaniker die zierliche Frau: Sie fällt bekleidet in die Salzach.

"Ich wollte sie nie töten", sagte er im Prozess zu den Geschworenen. Er sprach von einem "Reflex". Der Vorsitzende Günther Nocker bohrte weiter: "Ungewollt kann es aber nicht gewesen sein, oder?" Der 120-Kilo-Mann erwiderte: "Ich hab mir nichts gedacht."

Mangel an Empathie
Eine kombinierte Persönlichkeitsstörung attestierte der Sachverständige. Der Beschuldigte weist einen Mangel an Empathie auf. Er hat auch ein Alkoholproblem. Zurechnungsfähig ist er aber. Tränen zeigt er, als es um seine Kindheit geht.

Die Geschworenen fällten einen Schuldspruch wegen versuchter Vergewaltigung und schwerer Körperverletzung. Außerdem ordnete das Gericht eine Unterbringung des Mannes in einer Anstalt für zurechnungsfähige, aber geistig abnorme Rechtsbrecher an. Einen Mordversuch erkannte die Jury am Montag nicht - bei einem Schuldspruch hätte der Strafrahmen hier zehn bis 20 Jahre betragen.

Antonio Lovric, Kronen Zeitung

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