"War das Schicksal"

Fleischklopfer-Attacken: 89-Jähriger eingewiesen

Österreich
08.10.2014 16:23
Ein 89 Jahre alter Mann ist am Mittwoch am Wiener Straflandesgericht wegen drei Attacken auf Frauen in eine Anstalt eingewiesen worden. Der hochbetagte, aber rüstige Mann hatte im Frühjahr für Schlagzeilen gesorgt, weil er innerhalb einer Woche im Prater auf seine drei Opfer mit einem Schnitzelklopfer sowie einmal mit einer Eisenstange eingeschlagen hatte. Er habe sich "am Schicksal rächen wollen", stellte der Pensionist fest.

Auf die Frage, ob er wisse, warum er vor Gericht sei, erwiderte der 89-Jährige: "Ich hab' angeblich mit einem Gegenstand Leuten auf den Kopf g'haut." Als am 30. April eine Frau im Prater auf einer Parkbank Platz nahm, näherte sich der 89-Jährige der Staatsanwaltschaft zufolge von hinten und schlug ihr eine Eisenstange auf den Kopf. Bei zwei weiteren, ähnlich gelagerten Vorfällen bediente sich der Mann jeweils eines Fleischklopfers. Am 3. Mai ging er damit - begleitet von den Worten "Jetzt stirbst du" - auf eine Spaziergängerin los, am 5. Mai verletzte er wieder eine Frau auf einer Parkbank am Hinterkopf.

"Das war das Schicksal, das verdammte"
Altersbedingt hielten sich Wucht und die hinter den Schlägen steckende Kraft in Grenzen - die Opfer wurden jeweils nur leicht verletzt. Die Attacken hatten jedoch zum Teil erhebliche psychische Folgen. Eine Frau traut sich seither nicht mehr in die Hauptallee. "Sie hat echt Angst", verriet ihre Rechtsvertreterin dem Schöffensenat. Eine andere gab an, bei der Attacke Angst um ihr Leben gehabt zu haben. Nach kurzer Bedenkzeit stellte der 89-Jährige klar: "Für mich waren das keine Frauen. Das war das Schicksal, das verdammte."

Er habe sich damals "in einem furchtbaren Zustand" befunden, führte der 89-Jährige ins Treffen. Seine Ehefrau - eine um 30 Jahre jüngere Thailänderin - war Ende Jänner aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen, weil der Mann ihr gegenüber wiederholt ein aggressives Verhalten an den Tag gelegt haben soll. Sie kehrte nach Thailand zurück und hat mittlerweile die Scheidung eingereicht. "Das war wie wenn einen der Blitz erschlagen hätt'. Ich war narrisch, weil sie weg war. Die Wohnung war ausgeräumt. Ich war wahnsinnig. Ich hab' nicht mehr denken können", gab der 89-Jährige zu Protokoll. Da habe er sich "am Schicksal rächen wollen. Ich bin ja immer ausgenutzt worden in meinem Leben."

"Die Justiz lügt! Pfui Teufel! Ich tät' mich genieren"
Nach der letzten Attacke konnte der betagte Mann von der Polizei festgenommen werden und wurde ins Otto-Wagner-Spital gebracht. Doch dort legte sich der 89-Jährige rasch mit der Justizwache an. Weil er seinen Ehering nicht abgegeben wollte, drohte der Mann damit, er werden die Beamten "töten, wenn ihr mir den Rücken zudreht". Er soll sie auch mit Essensresten beworfen und mit Schimpfwörtern wie "Scheißkas" und "Drecksau" bedacht haben. "Pfui Teufel! Die Justiz lügt! Pfui Teufel! Ich tät' mich genieren", echauffierte sich daraufhin der 89-Jährige vor Gericht.

Experte ortet kombinierte Persönlichkeitsstörung
Laut Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer leidet der betagte Mann an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung mit dissoziativen, emotional instabilen und paranoiden Strukturen. Dem Gutachten zufolge war er zu den Tatzeitpunkten zurechnungsunfähig und damit nicht schuldfähig. Da Dantendorfer befürchtet, dass der 89-Jährige infolge seiner psychischen Erkrankung erneut eine Straftat mit schweren Folgen begehen könnte, empfahl er diesen zeitlich unbefristet in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen. Das Gericht folgte schließlich dem Rat des Sachverständigen.

"Da geh' ich nicht hin! Da werd' ich misshandelt"
"Da geh' ich nicht hin!", schrie der 89-Jährige nach der Urteilsverkündung. "Da werd' ich misshandelt. Ich melde Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an." Und weiter: "Wenn meine Anwältin nicht Berufung macht, kündige ich ihr die Vollmacht." Nach eingehender Beratung mit seiner Rechtsvertreterin, die ihm zusicherte, ihm im Rahmen des Maßnahmenvollzugs einen anderen Platz zu suchen, verzichtete der 89-Jährige dann doch auf Rechtsmittel. Die Entscheidung des Schöffensenats ist damit rechtskräftig.

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