Prozess in Wien

Filialleiter veruntreute Geld für seine Katze

Österreich
07.02.2017 15:42

Seine Rassekatzen wollten medizinisch versorgt werden, der Lebensgefährte wollte ein Auto - wofür der 35-jährige Filialleiter eines Wiener Lebensmittelgeschäftes alles so Geld brauchte, weiß er selbst nicht genau. Und wie viel genau, ebenfalls nicht. Fakt ist: Er hat jahrelang unrechtmäßig Geld aus dem Tresor genommen.

Die Entnahmen, mit denen der Angeklagte auch die Raten seiner Lebensversicherung bezahlte, glich der Filialleiter aus, indem er mit angeblichen Retouren manipulierte oder reihenweise Eigenbruch von teuren Alkoholika vortäuschte. Vorwiegend ließ er - wenn auch nur auf dem Papier - Champagner- und Whiskeyflaschen zu Bruch gehen bzw. hielt seine Mitarbeiter dazu an.

Angestellte mussten vermeintliche Fehlbeträge berappen
Auf Kosten von einigen von ihnen verschaffte sich der 35-Jährige obendrein ein "Körberlgeld", wie sich der Richter ausdrückte. Bei einigen Kassierinnen führte er die Kassa-Stand-Abrechnung an deren Stelle durch und unterstellte diesen dann Fehlbeträge, für welche die Betroffenen aus der eigenen Tasche aufkommen mussten. In Wahrheit hatte sich der Filialleiter beim Geldzählen selbst bedient und ein paar Banknoten eingesteckt.

Einer Angestellten nahm der Angeklagte auf diese Weise insgesamt 1200 Euro, einer weiteren 200 Euro ab. Besonders perfide verfuhr der 35-Jährige mit einem Lehrling, der bereits im zweiten Lehrjahr Dienst an der Kassa machen musste. Regelmäßig fehlten dem Burschen größere Summen, die - was der Minderjährige nicht ahnte - sein Chef an sich genommen hatte. Die angeblichen Fehlbestände musste der Jugendliche von seiner Lehrlingsentschädigung ausgleichen, sodass ihm einmal von seinem monatlichen Einkommen gar nichts mehr übrig blieb. Dass Lehrlinge kraft Gesetzes gar nicht für Fehlbestände in der Kassa verantwortlich gemacht werden dürfen und auf ihre Lehrlingsentschädigung zum Zwecke der Kompensation explizit nicht zugegriffen werden darf, erfuhr der Bursch erst in der Berufsschule und nachdem sein Vater beim Betriebsrat interveniert hatte.

Kunde soll als Erpresser aufgetreten sein
Angeklagter Schaden: 30.000  Euro, die Firma spricht fast vom Doppelten, der Angeklagte von maximal 20.000 Euro. Mehr kann man ihm nicht nachweisen. Aus Angst habe er zugegriffen, sagt er, und so auch vertuscht, dass da etwas nicht ganz rund lief. Ein Kunde etwa, den er auf Kredit einkaufen ließ, soll ihn erpresst haben.

Der ehemalige Filialleiter - die Supermarkt-Kette hatte sich im August 2016 von ihm getrennt, nachdem die inkriminierten Vorgänge aufgeflogen waren - wurde am Ende wegen Veruntreuung und Betrugs zu sechs Monaten auf Bewährung und Schadensgutmachung verurteilt. Dem Lehrling muss er somit die einst abgezogenen 500 Euro zurückzahlen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Silvia Schober, Kronen Zeitung/krone.at

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