Klage verloren

Facebook-Postings im Krankenstand – Frau entlassen

Wirtschaft
01.04.2017 17:28

Facebook-Postings im Krankenstand sind einer Dienstnehmerin zum Verhängnis geworden. Die Oberösterreicherin hatte unter anderem Bilder von Partys und Badeausflügen auf dem sozialen Netzwerk gepostet. Der Arbeitgeber, bei dem sie zu diesem Zeitpunkt bereits gekündigt hatte und sich in der Kündigungsfrist befand, wandte sich an die Wirtschaftskammer. Ergebnis: Der Krankenstand wurde nach einer Untersuchung aufgehoben und die Dienstnehmerin fristlos entlassen. Ihre Klage gegen die Entlassung verlor die Frau in erster Instanz.

Der Fall hatte sich laut einem ORF-Bericht bereits im Juni 2015 ereignet. Ein Betrieb aus dem Bezirk Linz-Land wandte sich an die Wirtschaftskammer Oberösterreich (WK) und zweifelte den Krankenstand der angeblich psychisch erkrankten Dienstnehmerin - die sich bereits in der Kündigungsfrist befand - an. Wirtschaftskammerpräsident Rudolf Trauner sprach mit Blick auf die Kündigungsfrist von einem Umstand, der erfahrungsgemäß zum Blaumachen einlade.

Partys und Badeausflüge auf Facebook präsentiert
Die Frau habe demnach selbst viele Beweise fürs Blaumachen im Krankenstand geliefert, argumentierten der Betrieb und die Wirtschaftskammer - etwa Facebook-Einträge von Partys und Badeausflügen sowie Postings über einen Horrorfilm, den sie sich angeschaut habe. Die WK veranlasste jedenfalls eine Prüfung durch den chefärztlichen Dienst der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (OÖGKK), der den Krankenstand daraufhin aufhob. Als sie dennoch nicht an ihrem Arbeitsplatz erschien, habe sie ihr Arbeitgeber fristlos entlassen.

WK sieht Krankenstandsmissbrauch nachgewiesen
Die Frau reichte daraufhin mithilfe der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK) Klage gegen den Arbeitgeber ein. Die WK habe aber durch stichhaltige Argumente und ein medizinisches Gutachten den Krankenstandsmissbrauch nachweisen können, so Trauner, der von einem Urteil mit richtungsweisendem Charakter spricht: Erstmals sei nun festgestellt worden, dass auch bei psychischen Erkrankungen gewisse Freizeitaktivitäten dem Genesungsverlauf abträglich seien.

Trauner spricht von "Schindluder"
Gerade mit vorgetäuschten psychischen Kurzzeiterkrankungen werde viel Schindluder getrieben, gab Trauner gegenüber dem ORF zu bedenken. Nicht nur Betriebe, Arbeitskollegen und der Sozialstaat würden geschädigt, sondern vor allem jene, die wirklich an einer schweren Krankheit leiden, daher müsse man dem Missbrauch entschieden entgegentreten.

Dass die AK dennoch in die Berufung gegangen sei, sei für ihn befremdlich. Offenbar wolle die Arbeiterkammer auch einem "schwarzen Schaf" zu seinem sogenannten "Recht" verhelfen, so der WK-Präsident.

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