Es geht um den Paragraphen 153. Durch diesen waren erst Anklagen in so großen Strafrechtsfällen wie bei Hypo Kärnten oder Telekom möglich. Die nun diskutierte Änderung im Justizausschuss sorgt jedenfalls bei Experten für Kopfschütteln. Demnach wären etwa Anwälte, Notare, Sachwalter etc. bei der Veruntreuung von Klienten- bzw. Mündelgeldern - wenn sie es nicht zur eigenen Bereicherung, sondern für einen "Freund" machen - straffrei!
Weiteres Problem laut Mag. Gerhard Jarosch, Präsident der Österreichischen Staatsanwälte: "Wenn dann künftig der Chef einer Landesbank auf Zuruf des Landeshauptmannes einen Kredit vergibt und der Banker mit dem Gesetz in Konflikt kommt, kann ihn der Landeshauptmann als wirtschaftlich Berechtigter entlasten." Zudem wären erst Verbrechen ab 500.000 Euro Schaden (bisher 50.000 Euro) mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren bedroht. Ein Signal, dass sich Verbrechen lohnt...
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.