Die Angeklagte hatte schon einige Male Depressionen und Angstzustände, sie war deshalb auch in Behandlung. Von ihrem Mann wurde sie 2006 zwar geschieden, wohnte aber weiterhin im Haus der Schwiegereltern in Deutschlandsberg. "Wir haben uns immer gut verstanden", sagte sie vor Gericht.
Im Februar kam es zur Krise, als sie sich bei der Arbeit überfordert fühlte und von ihrem Freund trennte. Sie wollte zu ihrer Ärztin, hätte aber erst drei Wochen später einen Termin bekommen. Also fuhr sie in die Nervenklinik, wo sie wieder heimgeschickt wurde. Nur eine Woche später kam es dann zur Tat. "Ich habe in der Früh schon so ein komisches Gefühl gehabt. Mein Herz war so schwer, etwas Böses hat von mir Besitz ergriffen", schilderte die 48-Jährige. An das, was dann geschah, konnte sie sich nicht mehr erinnern.
"Ihr gehört alle umgebracht"
Laut Staatsanwalt Christian Kroschl ging sie ins Bad, wo ihre Ex-Schwiegermutter gerade putzte. Mit den Worten "Ihr gehört alle umgebracht" stieß sie der Frau ein Messer in den Rücken und in einen Oberarm. Die Klinge verfehlte die Lunge der völlig geschockten Frau nur knapp, sie konnte dank einer Notoperation gerettet werden. Körperlich ist sie mittlerweile zwar genesen, psychisch aber immer noch angeschlagen. So brach die Frau beim Betreten des Gerichtssaals sofort in Tränen aus, nachdem sie ihre ehemalige Schwiegertochter erblickt hatte.
Vor Gericht erklärte das Opfer, mit der 48-Jährigen am Tattag noch in der Früh ganz normal gesprochen zu haben. "Sie hat gelacht und war guter Stimmung", so die Zeugin. "Auf einmal steht sie da und ich sehe das Messer. Ich hab' mir gedacht, das gibt's ja nicht." Sie habe nicht um Hilfe rufen können, weil sie so schockiert gewesen sei. Nicht einmal die Stiche habe sie gespürt. Ihr Mann konnte die Ex-Schwiegertochter dann überwältigen.
"Akute psychotische Störung"
Die Geschworenen entschieden sich am frühen Dienstagnachmittag schließlich einstimmig für eine Einweisung der 48-Jährigen in eine Anstalt. Dabei hielten sie sich an die Vorgaben des Gerichtspsychiaters, der der Angeklagten eine "akute psychotische Störung" bescheinigte. Die Einweisung wurde vorerst auf zehn Jahre bedingt verhängt, die Frau wird in einer betreuten Wohngemeinschaft untergebracht. Außerdem erging die Weisung, dass sie weiterhin medikamentös behandelt werden und ihre Psychotherapie fortsetzen muss.
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