KV-Streit bei AUA

EuGH-Anwalt: Gekündigte Regelung wirkt nach

Wirtschaft
03.06.2014 14:39
Erfolg für den AUA- Betriebsrat: Im Rechtsstreit um den vor zwei Jahren vom Vorstand gekündigten Kollektivvertrag für das Bordpersonal dürfte der Europäische Gerichtshof zu Gunsten der Arbeitnehmer entscheiden. Der Generalanwalt des EuGH hat in seinem Schlussantrag nämlich festgestellt, dass der gekippte KV solange nachwirkt, bis ein neuer oder ein anderer bilateraler Vertrag beschlossen wird. Und die Richter folgen in vier von fünf Fällen dem Generalanwalt.

Generalanwalt Cruz Villalon begründete seinen Antrag mit dem österreichischischen Arbeitsverfassungsgesetz, wonach Kollektivverträge nachwirken. Der Gesetzgeber habe das in einer innerstaatlichen Rechtsvorschrift "zum Zweck der Aufrechterhaltung der Rechtssicherheit" ausdrücklich vorgesehen. Dies sei bei Abschluss eines Arbeitsvertrages bekannt gewesen.

Aufrechterhaltung im "Einklang mit EU-Recht"
Die Aufrechterhaltung sei im Einklang mit den europäischen Rechtsvorschriften "als eine natürliche Verlängerung der vom Arbeitnehmer zuvor erlangten Rechte und Pflichten zu verstehen". Die Nachwirkung habe insbesondere den Zweck einer Garantie und erhält schlicht im Interesse der Rechtssicherheit den "status quo" aufrecht, so der Generalanwalt.

Die Rechtsmeinung des Generalanwalts ist Wasser auf den Mühlen des Betriebsrats. Gewerkschaft und Betriebsrat klagten den AUA-Vorstand, weil sie darauf pochten, dass der gekündigte AUA-KV nachwirkt. Das Management hingegen hat in den letzten zwei Jahren einseitig festgelegte "Unternehmensrichtlinien" angewendet, die die zur Regionaltochter Tyrolean verfrachteten Piloten und Flugbegleiter deutlich schlechter stellten.

Vorstand warnt vor "wirtschaftlichem Out"
Der Schlussantrag stärkt dem Betriebsrat auch den Rücken in den aktuellen KV-Verhandlungen, die vergangene Woche wieder gehörig ins Stocken gerieten. Der Bordbetriebsrat sieht den gekündigten AUA-KV als "Basis" für die Verhandlungen. Der Vorstand wiederum warnt, dass das die Airline ins "wirtschaftliche Out" manövrieren würde.

Dennoch werde man den "Handlungsspielraum neu bewerten", erklärte Pressesprecher Peter Thier am Dienstag. Der Schlussantrag des Generalanwalts sei aber nur ein "Signal". Man werde erst im Herbst sehen, ob der Europäischen Gerichtshof dieser Rechtsmeinung folgt. Das letzte Wort in der Frage, ob der AUA-KV nachwirkt, habe dann der Oberste Gerichtshof in Österreich, so Thier. Der OGH hatte sich im Vorjahr mit der Frage an die Richter in Luxemburg gewandt. Auswirkungen auf die Airline gebe es aber "vorerst nicht".

Urteil könnte Sanierungserfolg der Airline verhindern
Der AUA-Vorstand hatte 2012 im Streit mit dem Betriebsrat den KV für die AUA-Piloten und Flugbegleiter gekündigt. Der darauffolgende Betriebsübergang des gesamten AUA-Flugbetriebes auf die kostengünstigere Regionaltochter Tyrolean war zentraler Punkt im AUA-Sparkurs, mit dem jährlich bis zu 260 Millionen Euro einspart werden sollten. 2013 flog die Airline nach sechs Verlustjahren operativ wieder einen Gewinn von 25 Millionen Euro ein. Wegen der Klagen gegen den Betriebsübergang steht hinter dem Sanierungserfolg aber ein dickes Fragezeichen.

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