BZÖ-Wahlbroschüre

Erneut Anklage gegen Dörfler, Petzner & Co.

Österreich
02.11.2015 15:51
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat beim Landesgericht Klagenfurt erneut Anklage in der Causa BZÖ-Wahlbroschüre eingebracht. Den freiheitlichen Kärntner (Ex-)Politikern Gerhard Dörfler, Uwe Scheuch, Harald Dobernig und Stefan Petzner sowie zwei Vorständen der Landesimmobiliengesellschaft (LIG) wird Untreue zur Last gelegt. Die Anklage ist nicht rechtskräftig.

"Es geht in dem Fall um die Umgestaltung einer Werbebroschüre und eines Werbefilms für den Wirtschaftsstandort Kärnten in eine Wahlkampfbroschüre des BZÖ, die im Kärntner Landtagswahlkampf 2009 verbreitet und vom Land Kärnten finanziert wurde", erklärte WKStA-Sprecher Norbert Hauser in einer Aussendung am Montag. "Der dem Land Kärnten entstandene Schaden beträgt rund 219.000 Euro."

BZÖ-Broschüre mit Mitteln des Landes finanziert
Die beiden LIG-Manager beauftragten laut Anklage die Umgestaltung einer für das Land erstellten Imagebroschüre und eines Imagefilms für das BZÖ und ihre Spitzenkandidaten. Sie bezahlten das auch teilweise aus Mitteln der LIG. Dörfler gab den Druck der Broschüren in Auftrag und bezahlte, ebenso wie Scheuch, für die Umgestaltung der Broschüre aus Mitteln des Landes Kärnten einen Betrag an die Landesgesellschaft. Dobernig, als Finanzreferent sowohl für die Landesfinanzen als auch die Landesgesellschaft zuständig, befürwortete die Kostenübernahme.

Alle drei Politiker wirkten als BZÖ-Spitzenkandidaten bei der inhaltlichen Erstellung der Broschüre und des Videos mit. Petzner organisierte die Umgestaltung, managte die Werbekampagne und erteilte entsprechende Aufträge.

Dörfler wird in der Anklage zudem mit Vorwürfen in einer zweiten Sache konfrontiert: Dem ehemaligen Kärntner Straßenbaureferenten wird zur Last gelegt, bei der Vergabe eines Auftrags für eine Tunnelsanierung am Loiblpass für sich bzw. das Land Kärnten zumindest 12.000 Euro gefordert zu haben. Hauser: "Wir werfen ihm dabei vor, einem Mitarbeiter des Bestbieters gesagt zu haben, er erwarte sich bei wesentlichen Bauaufträgen einen 'Sponsorbeitrag' von ein bis drei Prozent für die 'Verkehrssicherheit'."

Gutachten: Werbewert kam fast nur BZÖ zugute
Bereits vor zwei Jahren hatte es in dem Fall eine Anklage gegeben. Nach einem Einspruch, dem das Oberlandesgericht Graz stattgab, wurden ergänzende Ermittlungen eingeleitet. Ein Gutachten zum Werbewert der Broschüre ergab, dass dieser fast nur der Partei und nicht dem Land zugute kam.

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