Skinhead-Doku

Ermittlungen gegen ORF-Mann Moschitz eingestellt

Österreich
27.06.2011 17:48
ORF-"Am Schauplatz"-Reporter Ed Moschitz hat im Streit um die Reportage über jugendliche Skinheads einen Etappensieg errungen. Wie am Montag bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Anstiftung zur Wiederbetätigung eingestellt. Die Vorwürfe hatte FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache erhoben. Die Ermittlungen gegen den FPÖ-Chef in dieser Causa laufen unterdessen noch.

Für die Strafverfolgungsbehörde in Wiener Neustadt ist der Vorwurf vom Tisch, Moschitz habe bei seiner Sozialreportage "Am rechten Rand" die beiden Protagonisten Philipp R. und Kevin M. dazu angestiftet, in Straches Gegenwart die rechte Hand zum Hitlergruß zu heben oder die Worte "Sieg Heil" zu rufen. Offen ist laut Behördensprecher Erich Habitzl noch der ebenfalls von Strache erhobene Vorwurf der Beweismittelfälschung.

Ermittlungen gegen Strache laufen noch
Auch gegen den FPÖ-Chef wird derzeit in der Causa ermittelt, weil er Moschitz öffentlich der Anstiftung zur Wiederbetätigung bezichtigt hatte. Nachdem die von ihm behaupteten Sager nicht auf dem Drehmaterial zu hören waren, hatte er ferner den Vorwurf erhoben, dass der ORF die Bänder im Nachhinein manipuliert habe. Daraufhin erstattete der damalige "Am Schauplatz"-Chef Christian Schüller Anzeige wegen möglicher falscher Beweisaussage und Verleumdung.

Bei dem Dreh zu einer Folge der ORF-Reportagereihe "Am Schauplatz" über jugendliche Skinheads am 12. März 2010 war es bei einer abendlichen FPÖ-Veranstaltung in Wiener Neustadt zu dem Eklat gekommen, als Strache dem ORF-Redakteur Moschitz vor laufender Kamera vorwarf, zwei Skinheads, die im Mittelpunkt der Reportage standen, in seiner Gegenwart zu Nazi-Sagern angestiftet zu haben. Die beiden Glatzköpfe hätten einschlägige Slogans gesagt, so Strache, der sich später nicht entscheiden konnte, ob er "Sieg Heil" oder "Heil Hitler" vernommen hatte.

Polizei stellte Drehmaterial sicher
Die Originalkassette zu dem Dreh in Wiener Neustadt wurde am nächsten Tag von der Polizei sichergestellt. Die von Strache behaupteten Sager fanden sich nicht auf dem Material. Die Staatsanwaltschaft ließ einen Gutachter daraufhin zwei Untersuchungen anstellen, die jedoch keine Manipulation zu Tage förderten.

In Folge kam auch zwischen ORF und Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt zu rechtlichen Scharmützeln, die die Höchstgerichte beschäftigten. Die Staatsanwaltschaft verlangte die Herausgabe aller Bänder des wochenlangen Reportagedrehs mit den Burschen. Nach einer versuchten Beschlagnahmung durch die Behörde entschied schließlich der Oberste Gerichtshof, dass die Bänder durch das Redaktionsgeheimnis geschützt seien.

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