Der Pensionist hatte die um 20 Jahre jüngere Frau in einem Waschsalon kennengelernt. Man kam einander näher, sah sich mehrmals die Woche im Kaffeehaus, ging auch gemeinsam einkaufen. "Ein freundschaftliches Verhältnis also", fasste Richterin Claudia Morvec-Loidolt zusammen. "Nein, eher wie Partner. Ohne Sex halt", korrigierte der Angeklagte.
Sieben Jahre lang habe er sich Hoffnungen gemacht, "dass das was wird", beschrieb er die Beziehung, die er "sehr zwiespältig" nannte. Man sei nie intim geworden, "aber sie hat mir ein Heiratsversprechen gegeben". Dabei habe er gewusst, "dass sie fremdgeht und mit anderen Männern was hat". Dass die Frau obendrein verheiratet war, habe er allerdings erst kurz vor der inkriminierten Tat erfahren.
"Ich war bedrückt, wie sie mit mir umgeht"
Insgesamt 15.000 Euro habe er ihr im Lauf der Zeit geborgt und sei, um dies als Mindestrentner finanzieren zu können, in die Gruft essen gegangen. Am Ende habe er ihr weitere 220 Euro gegeben - sein letztes Geld: "Da bin ich dann dagestanden, ohne Essen." Mit diesem Betrag sei die 41-Jährige zu ihrem Ehemann gegangen. Daraufhin habe er ihr "einen Denkzettel verpassen wollen", räumte der Angeklagte ein: "Ich war bedrückt, wie sie mit mir umgeht."
Er postierte sich vor ihrer Wohnung, klopfte an und schlug, als die 41-Jährige aufmachte, unvermittelt mit Fäusten auf sie ein: "Wie ich sie gesehen hab', habe ich nur noch rot gesehen." Als die Frau zu Boden stürzte, "hab' ich hingetreten, stimmt". Schließlich zückte er noch ein Klappmesser und rammte der um Hilfe schreienden Frau die Klinge in den Bauch.
Nachbarn als Lebensretter
Dass die Schwerverletzte mit dem Leben davonkam, dürfte sie ihren Nachbarn verdanken. Diese kamen ihr - alarmiert von den Schreien - zu Hilfe, als sie auf allen Vieren aus ihrer Wohnung kroch und der 61-Jährige am Gang versuchte, sie an den Haaren zurückzuziehen.
"Es war die Enttäuschung, die Wut, die Frustriertheit", gab der Angeklagte abschließend zu Protokoll. Seine Ex-Freundin verlangte in der Verhandlung über ihre Rechtsvertreterin eine finanzielle Wiedergutmachung in Höhe von 7.500 Euro. Laut einem psychiatrischen Gutachten leidet die 41-Jährige an einer ausgeprägten posttraumatischen Belastungsstörung, benötigt Psychopharmaka und ist seit dem Vorfall nicht mehr arbeitsfähig.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.
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