Frau (55) überfallen

Einbrecher zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt

Österreich
16.06.2014 12:51
Zu achteinhalb Jahren Haft ist am Montag in Eisenstadt ein 45-Jähriger nicht rechtskräftig verurteilt worden, der im Mai 2009 eine Burgenländerin in ihrem Haus in Bad Sauerbrunn im Bezirk Mattersburg überfallen hat. Der Verdächtige war im Jänner dieses Jahres nach einem Einbruch in ein Wohnmobil festgenommen worden. Von diesem Vorwurf sprach ihn der Schöffensenat im Zweifel frei.

Am Tattag, dem 14. Mai 2009, hatte der 45-Jährige in das Haus einbrechen wollen. Doch das mittlerweile 55-jährige Opfer, das kurz weg war, sei plötzlich zurückgekommen, so Staatsanwältin Verena Strnad. Der Angeklagte zerrte sie ins Haus, schlug sie mit der Faust und einem Schuhspanner und fesselte die Frau schließlich mit Kabeln. Nach kurzer Zeit - inzwischen suchte er im Haus weiter nach Diebesgut - sei er zurückgekommen, um zu schauen, "ob die Fessel fest genug ist" und habe sogar "nachgeschnürt".

"Er wollte zuerst einbrechen, hat aber dann seinen Tatplan geändert, sodass ihm hier das Verbrechen des schweren Raubes zur Last zu legen ist", so die Anklägerin. "Ich bekenne mich schuldig, aber nicht in der Form, wie es in der Anklageschrift steht", übersetzte die Dolmetscherin die Verantwortung des Ungarn. Den ihm ebenfalls zur Last gelegten Diebstahl eines Fernglases, nach dem er schließlich im Jänner dieses Jahres festgenommen worden war, bestritt der 45-Jährige.

45-Jähriger hatte Einbruch nicht geplant
An dem Tag habe er eigentlich in die Gegend von Reichenau in Niederösterreich wandern gehen wollen, schilderte der Angeklagte. Eher zufällig habe er sich eineinhalb Stunden in Bad Sauerbrunn aufgehalten und dabei das Haus beobachtet, wie seine Besitzer es verließen. "Es hat stark geregnet", er habe abwarten wollen, bis es aufhört, erklärte er seine Anwesenheit am Tatort. Durch die Terrassentür, die er einschlug, habe er das Haus betreten. "Ich war gerade dabei, das Haus zu verlassen, als die Frau die Tür aufgemacht hat", schilderte er.

Dann sei es zu einer Rangelei gekommen, während der er und die Frau zu Boden gefallen seien. Möglicherweise habe sich das Opfer dabei auch die später festgestellte Rissquetschwunde am Hinterkopf geholt, als es gegen einen Kasten gestoßen sei, meinte er. "Ich weiß nicht, womit ich sie geschlagen habe", sagte der Mann. Aber der Schuhspanner sei es nicht gewesen.

Angeklagter: "Ich schäme mich für das, was ich getan habe"
Dass er sie bereits vor dem Haus angegriffen habe, wie das Opfer dies zu Protokoll gegeben hatte und auch vor Gericht bestätigte, stimme nicht, sagte der Angeklagte, der immer wieder beteuerte: "Ich schäme mich für das, was ich getan habe." Auch, dass er noch in Ruhe das Haus durchsucht und zum Opfer zurückgekommen sei, um die Fesseln fester anzuziehen, sei unwahr.

Die Überfallene sagte, sie könne sich an den genauen Hergang nicht mehr erinnern und meinte: "Ich will mich damit auch nicht mehr auseinandersetzen." Sie habe sich damals wie in einem Ausnahmezustand befunden. Der Angeklagte habe sie ins Haus gezerrt und geschlagen: "Zuerst mit der Faust und dann mit irgendetwas, was halt dort gelegen ist." Dann habe es sie mit Kabeln von einem Lautsprecher gefesselt.

Opfer zu Täter: "Alles Gute"
"Hatten sie den Eindruck, dass er eigentlich nur weg wollte?", wollte die Vorsitzende, Richterin Karin Lückl wissen. "Ich habe das Gefühl gehabt, ein jeder von uns wusste nicht, was er tun soll", meinte die 55-Jährige, die darauf verzichtet hatte, dass der Angeklagte bei ihrer Befragung aus dem Saal geführt wird. Als sie ihre Aussage beendet hatte, gab die Frau dem Ungarn die Hand und sagte zu ihm: "Alles Gute."

"Das Gericht ist den Angaben des Opfers gefolgt", erklärte die Vorsitzende, Richterin Karin Lückl, in ihrer Urteilsbegründung. Auch der Tathergang - dass die Frau mit einem stumpfen Gegenstand geschlagen worden sei - sei mit dem Verletzungsmuster, einer Rissquetschwunde am Kopf, in Einklang zu bringen. Als mildernd wurde die überwiegend geständige Verantwortung gewertet. Erschwerend kämen mehrfache einschlägige Vorstrafen in Ungarn hinzu. Der Verurteilte legte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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