Entlastung ab 2016

Durchbruch bei Steuerreform: Fünf-Mrd.-Paket steht

Wirtschaft
13.03.2015 16:10
Die Steuerreform ist endgültig auf Schiene. In einer letzten Verhandlungsrunde fixierten die Teams von SPÖ und ÖVP am Freitag kurz nach Mitternacht das fünf Milliarden Euro schwere Paket, Kanzler Werner Faymann sprach von der "größten Steuerreform der Zweiten Republik". Im Lauf des Tages wurden die Steuermaßnahmen noch um ein Wirtschaftspaket und um die Aufweichung des Bankgeheimnisses ergänzt.

Gut drei Stunden dauerten die letzten Gespräche in der Nacht auf Freitag im Bundeskanzleramt. Bei ihrem nur wenige Minuten langen anschließenden Statement ging die Regierungsspitze nicht weiter ins Detail, Vizekanzler Reinhold Mitterlehner bezifferte lediglich das Volumen auf fünf Milliarden Euro.

Erst Gremien, dann Details
Am Abend ist eine Pressekonferenz angesetzt, bei der die Einzelheiten des Pakets präsentiert werden sollen. Zuvor haben am Freitagnachmittag auch noch SPÖ- und ÖVP-Vorstand dem Reform-Paket ihren Segen gegeben.

Die in den jeweiligen Gremien erstmals breit präsentierten Inhalte waren waren schon vor Ende der letzten Verhandlungsrunde durchgesickert - etwa, dass der Löwenanteil der fünf Milliarden in die Lohnsteuersenkung 2016 fließen soll. Der Eingangssteuersatz soll kräftig sinken - von 36,5 auf 25 Prozent -, die Zahl der Steuerstufen auf sechs erhöht werden. Der Spitzensteuersatz steigt auf 55 Prozent - allerdings erst ab einer Million Euro Jahresbrutto. Für Familien soll es rund 100 Millionen Euro geben.

Betrugsbekämpfung soll knapp zwei Milliarden bringen
Gegenfinanziert soll die Reform den bisher bekannten Plänen zufolge zu einem Gutteil durch zusätzliche Steuereinnahmen werden - allen voran durch ein 1,9 Milliarden Euro schweres Betrugsbekämpfungspaket mit Registrierkassenpflicht für Bargeldgeschäfte. Weitere 900 Millionen Euro sollen durch den Abbau von Steuerausnahmen (etwa bei Dienstautos und begünstigten Mehrwertsteuersätzen) hereinkommen, rund 400 Millionen durch höhere Steuern (auf Kapitalerträge sowie durch die Grunderwerbssteuer), weitere 850 Millionen durch die Konjunkturbelebung ("Selbstfinanzierung").

An Einsparungen ist etwa eine Milliarde Euro vorgesehen. Details sind hier noch offen. Damit die Erhöhung der Kapitalertragssteuer wie geplant nur Einnahmen aus Dividenden und nicht auch aus (Sparbuch-)Zinsen trifft, ist eine Verfassungsmehrheit und damit die Zustimmung von FPÖ oder Grünen nötig. Die FPÖ hatte bereits im Vorfeld mitgeteilt, ihren Sanctus nicht zu erteilen.

Zusätzlich 200 Millionen für Wirtschaftspaket
Wie am Freitagvormittag bekannt wurde, haben die Koalitionsparteien zusätzlich zur Steuerreform ein Wirtschaftspaket im Ausmaß von 200 Millionen Euro vereinbart. Darin vorgesehen ist etwa die Ausweitung der steuerlichen Begünstigung der Mitarbeiterbeteiligung auf 3.000 Euro pro Jahr.

Das Paket zur Wirtschaftsbelebung sei bereits länger paktiert gewesen, aber noch nicht kommuniziert worden, hieß es aus Regierungskreisen. Es soll zur Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes dienen, die Mittel stammen aus dem Finanzministerium.

Die 200 Millionen beinhalten ein Finanzierungspaket für kleine und mittlere Unternehmen. Weiters wird die Forschungsprämie von derzeit zehn auf zwölf Prozent erhöht und die steuerliche Begünstigung für die Mitarbeiterbeteiligung von 1.460 auf 3.000 Euro jährlich ausgeweitet. Die ÖVP hatte sich in der Vergangenheit wiederholt für mehr Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmensgewinn ausgesprochen, die heimische Wirtschaft dürfte damit etwas besänftigt werden.

Bankgehemins für Unternehmen aufgeweicht
Am frühen Nachmittag drang dann die nächste begleitende Maßnahme zur Steuerreform durch: Laut Regierungskreisen sollen Finanzbehörden künftig das Recht haben, bei Abgabenprüfungen auch die Konten von Unternehmen zu prüfen. Derzeit ist dafür ein Gerichtsbeschluss nötig. Neben der Registrierkassenpflicht ist das der zweite große Brocken in Sachen Betrugsbekämpfung.

Derzeit schützt das Bankgeheimnis Kontoinformationen vor neugierigen Blicken der Behörden. Erst wenn eine Behörde ein Gericht überzeugen kann, dass es gegen den Kontoinhaber einen begründeten Verdacht auf Steuerhinterziehung, Steuerbetrug, Geldwäsche oder andere strafbare Delikte gibt, kann eine Kontoöffnung verfügt werden. Das Prozedere ist aber komplex: Weil ein zentrales Kontenregister fehlt, werden alle heimischen Banken angewiesen, die Konten der verdächtigten Unternehmen oder Personen bekannt zu geben. Diese Konten werden dann per Gerichtsbescheid geöffnet.

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft fordert daher bereits seit Jahren ein zentrales Kontenregister, um zumindest die Anfrage bei den Banken künftig umgehen zu können. Das ist nun offenbar zumindest für Unternehmen geplant. Außerdem sollen die Finanzbehörden die Möglichkeit erhalten, bei Abgabenprüfungen in Unternehmen auch ohne Gerichtsbeschluss in die Konten Einblick zu nehmen.

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