Urteil in Graz

Dschihadist wandert ins Gefängnis: Acht Jahre Haft

Österreich
03.03.2016 12:14

Am Donnerstag hat es in den Grazer Dschihadisten-Prozessen ein erstes Urteil gegeben: Fikret B. wurde zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, weil er sich dem IS anschließen wollte und einen Freund als Kämpfer an die Terrormiliz vermittelt hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Sicherheitsvorkehrungen wurden am Tag des Urteils weiter verschärft: Es waren deutlich mehr Polizisten und Cobra-Beamte zu sehen als an den Tagen davor.

Besonderes verhängnisvoll für Fikred B. erwies sich im Zuge des Prozesses die Auswertung von Facebook-Profilen: "So sind Dinge zum Vorschein gekommen, die in dieser Größe unfassbar sind", sagte der Richter. Die Hintergründe seien "erschreckend": Alles, was gesagt worden sei, "ist sehr schwer zu verkraften". Im Zuge des Verfahrens waren zahlreiche Bluttaten zur Sprache gekommen und vor allem von einem Belastungszeugen sehr anschaulich geschildert worden.

"Der Krieg ist nie zu Ende"
Der Richter verkündete daraufhin das Urteil und betonte, es sei einmalig in Österreich gewesen, dass die US-Behörden nach mehr als einem Jahr zu überzeugen waren, hinsichtlich der Facebook-Accounts Eingriffe in die Privatsphäre zuzulassen.

Fikret B. hörte sich die Urteilsbegründung nicht schweigend an, sondern redete immer wieder dazwischen. "Der Krieg ist nie zu Ende", rief er, doch der Richter fuhr fort: "Jeder, der da mittut, gilt als radikal." B. sei in dieser Sache "nicht das unbedeutsamste Rädchen, aber auch nicht das bedeutsamste", so der Vorsitzende.

"Deshalb bin ich Terrorist? Das ist lächerlich"
Ein deutliches Zeichen für seine Auswanderungspläne nach Syrien sei die Kündigung seiner Wohnung in Graz gewesen. "Deshalb bin ich Terrorist? Das ist lächerlich. Bravo!", rief der Angeklagte und fing zu klatschen an. Schließlich sagte er in Richtung Senat: "Machen Sie, was Sie wollen." Da entgegnete der Richter: "Das ist der feine Unterschied, dass man in einem Rechtsstaat eben nicht machen kann, was man will. Archaische oder anarchistische Interpretationen der Scharia haben hier keinen Platz."

Als er dem 49-Jährigen nochmals erklärte, dass er acht Jahre Haft verbüßen müsse, entgegnete dieser: "Warum nicht 20?" Abschließend bot ihm der Richter noch eine nachträgliche Haftmilderung an, wenn er bei der weiteren Aufklärung mithelfen würde. Der Angeklagte blieb jedoch bei seiner Haltung und gab vor, das Urteil nicht verstanden zu haben. Sein Verteidiger nahm für ihn drei Tage Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

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