Es bringt auch gute Neuerungen, das von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner jetzt präsentierte Polizeistaatsschutzgesetz: Wie berichtet, können etwa Ermittler des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BVT) schneller zugreifen und so Terroranschläge bereits in der Planungsphase stoppen.
Dass diejenigen Beamten, die in hochsensiblen Bereichen ermitteln, künftig aber auch selbst Verdächtige verhaften, sei abzulehnen, warnen Juristen und Militärs, die dazu eine Vermischung militärischer Spionageabwehr und der BVT-Tätigkeit befürchten. Das sei "nicht auszuschließen", bestätigt ein Sprecher des Verteidigungsministers. Offene Kritik gibt's keine: Minister Gerald Klug hat das Gesetz mitverhandelt.
"Wahrung des Ansehens der Landeshauptleute"
"Außerdem wird wie zu Metternichs Zeiten ein neues Spitzelwesen installiert", kritisiert der Sicherheitssprecher der Grünen, Peter Pilz. So verspricht § 13 "Vertrauenspersonen" Geld gegen Information. "Das ist wie bei den 'IM', den 'informellen Mitarbeitern' der DDR-Stasi. Bisher wurden V-Leute vom Staatsanwalt kontrolliert", sagt Pilz.
Und zu § 8, Absatz 3 des Gesetzes stellt Pilz gleich mehrere Fragen: "Ermittelt das BVT jetzt also gegen 'Verdächtige', die das Ansehen der Landeshauptleute schädigen wollen? Was heißt das genau? Wird ermittelt, wenn jemand den Landeschef kritisiert, Politskandale aufdeckt? Oder auch, wenn man die Landeshymne bei einem Winzerinnenfest beschimpft?"
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.