Ihr Anwalt Markus Singer, der bereits Gernot Rumpold im Telekom-Prozess vertrat, meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Der Staatsanwalt beruft gegen die Strafhöhe. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Die betreffende Zeugin hatte in einem Werbe-Unternehmen Rumpolds an einem von insgesamt vier Konzepten mitgearbeitet, welche die Telekom Austria Rumpold abkaufte. Laut nicht rechtskräftigem erstinstanzlichem Urteil waren diese Konzepte nicht werthaltig und dienten nur als Grundlage, um mit einer "Scheinfakturierung" eine verdeckte Telekom-Spende von 600.000 Euro zu verschleiern, die in weiterer Folge der FPÖ zufloss.
Plädierte im Prozess auf nicht schuldig
Daniel bekannte sich im Prozess nicht schuldig. Auf die Frage Richterin Gerda Krausam, ob sie die Zeugin zur Falschaussage bewegen wollte, sagte Daniel: "Niemals, ich wusste ja nicht, dass sie aussagen wird." Sie gab an, sich mit der SMS bei der Zeugin entschuldigen zu wollen, weil die Frau im Zuge des Prozesses genannt wurde und durch den Liveticker einer im Gerichtssaal anwesenden Tageszeitung zu erkennen war.
Gernot Rumpold ist im Telekom III-Prozess in erster Instanz wegen Untreue als Beteiligter zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.
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