Demnächst Anklage?

Buwog-Skandal: Grasser will 44 Banker als Zeugen

Österreich
13.02.2015 19:26
Die Ermittlungen der Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen den früheren Finanzminister Karl-Heinz Grasser in der Causa Buwog befinden sich in der "Enderledigung", hieß es Ende Jänner. Grasser-Anwalt Manfred Ainedter rechnete bereits mit einer Anklage. Noch bevor es so weit ist, hat der Ex-Minister nun laut einem Zeitungsbericht die Befragung von 44 Bankern als Zeugen beantragt. Grasser wolle damit belegen, dass er mit dem umstrittenen Konto "40-0815" bei der seinerzeitigen Hypo Investment Bank AG Liechtenstein nichts zu tun habe.

Auf das Konto "40-0815" sollen Gelder im Zusammenhang mit den Fällen "Buwog-Privatisierung" und "Einmietung der Finanz in den Linzer Terminal Tower" geflossen sein. Prokuristen sowie Mitglieder der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrates der HIB könnten dies bezeugen, macht Grasser laut einem der "Presse" vorliegenden Beweisantrag geltend, der am 5. Februar beim Straflandesgericht Wien eingebracht worden sei.

Grasser unterstreiche, dass das Konto "40-0815" dem Lobbyisten und ehemaligen Grasser-Freund und Trauzeugen Walter Meischberger gehöre - was dieser auch bestätigt. Der Ex-Minister in seinem Beweisantrag: "Aufgrund der bisherigen Ermittlungsergebnisse wird nun seitens der WKStA in völlig freier Erfindung ohne auch nur ein Indiz davon ausgegangen, dass ich tatsächlich (alleiniger) wirtschaftlich Berechtigter des Kontos '40-0815' bei der HIB gewesen wäre bzw. bin und nicht, wie es den Tatsachen entspricht, Ing. Walter Meischberger", so die Zeitung.

Belastendes Gutachten sah Geldflüsse Richtung Grasser
In einem 2014 fertiggestellten Gutachten hatte es allerdings geheißen, Gerichtsgutachter Gerald Altenberger habe die Behauptung des Lobbyisten Walter Meischberger widerlegt, er sei alleiniger Nutznießer von Konten (darunter auch "40-0815), hinter denen Grasser als wirtschaftlich Berechtiger vermutet wird. Grasser-Anwalt Ainedter sah in dem Gutachten, aus dem das Nachrichtenmagazin "Format" zitierte, dagegen keinen Beweis für Geldflüsse in Richtung Grasser.

Fest steht somit vorerst nur eines: Sollte Grassers Antrag bei Gericht durchgehen, dürfte sich das Verfahren verzögern.

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